Mobiltelefon als Navigationsgerät benutzt ist strafbar

Die Nutzung des Mobiltelefons durch den Fahrer als Navigationsgerät oder zur Internetabfrage ist Benutzung im Sinne des § 23 Abs 1a StVO, wenn das Telefon in der Hand gehalten wird. Damit ist die Nutzung strafbar. OLG Hamm Beschluss 15.1.2015 1 RBs 232/14

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