Erbrecht kann eine komplexe und herausfordernde Angelegenheit sein, besonders wenn es um Fragen des Erbens geht. Es gibt viele Unsicherheiten und Missverständnisse, und es ist wichtig, die grundlegenden Konzepte und Regeln zu verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Egal, ob Sie selbst erben oder sich in einer erbrechtlichen Angelegenheit befinden, dieser Artikel bietet Ihnen wichtige Informationen und Antworten, um Ihren Weg im Dschungel des Erbrechts zu finden. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.
Testament und Notar: Ein praktischer Leitfaden Einen letzten Willen zu haben, ist unerlässlich, um sicherzustellen,
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, wann ein Widerspruch vorliegt, durch den ein älteres Testament – ganz oder teilweise – aufgehoben wird.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden: Ein (notarielles) Testament kann sittenwidrig sein, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einem von ihr herangezogenen Notar in ihrem Sinne letztwillig zu verfügen.
Eine Grabbeigabe (Goldkette und Eheringe) durch den Testamentsvollstrecker ist auch bei einer Auswirkung auf ein Vermächtnis nicht grob pflichtwidrig. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat jetzt auf eine Beschwerde hin dem Erbscheinsantrag u.a. des behandelnden Arztes stattgegeben.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm war mit der Wirksamkeit einer testamentarischen Bedingung befasst, die ein Hausverbot vorsah. Es stellte klar: Eine solche Bedingung ist sittenwidrig.
Nennen die Erblasser in einem gemeinschaftlichen Testament ausschließlich bestimmte Schlusserben namentlich, schließt dies nicht aus, dass später Ersatzerben eintreten können. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden.
Im Mietrecht herrscht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Das bedeutet: Veräußert der Vermieter den vermieteten Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an einen Dritten, tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dieser Grundsatz ist aber auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Köln entschieden.
Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Notarfachangestellte, Umschüler zur Notarfachangestellten oder eine Auszubildende zur Notarfachangestellten (w/m/d).