Enterbter Sohn beruft sich auf „Scheinehe“ des Vaters
Mit einem etwas bizarr anmutenden Sachverhalt hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg zu beschäftigen. Der enterbte Sohn machte doch tatsächlich geltend, sein Vater habe seine Lebensgefährtin nur geheiratet, um seinen Pflichtteil zu verringern.