Termin
für neue Man­danten

Bitte beachten Sie

Wir beraten und vertreten Sie gerne. Unser Grundsatz ist, dass wir nur Mandate annehmen für die wir auch Kapazitäten frei haben. Nur so können wir den hohen Qualitätsansprüchen an unsere Arbeit gerecht werden.

Schildern Sie uns daher per Email, welche rechtliche Probleme Sie haben, damit wir uns ein Bild machen und sicherstellen können, dass wir die Richtigen für Ihren Fall sind.

Sollten wir nicht die Richtigen für Ihr Anliegen sein oder keine Kapazitäten frei haben, geben wir Ihnen rasch Rückantwort und Tipps, wie Sie einen Kollegen oder eine Kollegin, die fachkundig ist, finden können.

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Senden Sie uns Ihre Anfrage für einen Beratungstermin. Wir setzen uns schnellst­­möglich mit Ihnen in Verbindung.

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Rufen Sie uns während unserer Bürozeiten.

Haben Sie vorab Fragen?

Was passiert, wenn ich die Kanzlei kontaktiere?

Wir nehmen einige grundlegende Informationen von Ihnen auf, um sicherzustellen, dass unsere Kanzlei für Ihre Situation geeignet ist.

Wie hoch sind die Kosten für eine Erstberatung?

Eine Erstberatung dauert in der Regel 1 Stunde. Wir berechnen hierfür 190,-€ zzgl. MwSt. Das entspricht den üblichen Gebühren für eine Erstberatung nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG).

Wie schnell bekomme ich einen Termin für eine Beurkundung oder Beglaubigung?

Ziel ist es, unseren Mandanten zeitnahe Termine anzubieten. Gleichzeitig möchten wir stets den hohen Ansprüchen an die Qualität unsere Leistungen gerecht werden. Daher kann es auch zu Wartezeiten kommen, wenn unsere Kapazität beschränkt ist.

Bitte beachten Sie: bei Beurkundungen sind Fristen zum Schutz der Verbraucher einzuhalten. Eine Beurkundung darf erst 14 Tage nach Übersendung eines Entwurfs an die nicht anwaltlich vertretenen Verbraucher erfolgen.

Beglaubigungen von Dokumenten sind in der Regel in einem Tag fertig.

Auf welche Rechtsgebiete ist die Kanzlei spezialisiert?

Die Rechtsanwaltskanzlei Advocatae ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Familienrechts (auch Internationales Familienrechts), Erbrechts, Verkehrsrecht, Immobilienrechts und Gesellschafts­rechts tätig.

Im notariellen Bereich begleiten wir Sie schnell und umfassend in allen Angelegenheiten wie z.B. Beurkundungen, Beglaubigungen, Entwerfen eines Testaments oder Erbvertrages, Immobilienkauf­verträge, Erstellen von Eheverträgen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenvollmachten, Gesellschafts­verträge und mehr.

Bieten Sie eine telephonische Rechtsberatung an?

Gerne können wir Sie auch telefonisch beraten. Bei einer Erst­beratung benötigen wir im Vorfeld Ihre Rechtschutz­versicherungs­daten.

Wie rechnen Sie Ihre Leistungen ab?

Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG). Das RVG bestimmt, dass für jeden Rechtsstreit im Zivilrecht ein Gegenstandswert festgesetzt wird. Dieser steckt den Rahmen für die Gebühren ab. Abhängig von diesem Gegenstandswert entstehen dann die Gebühren je nach Tätigkeit. Sie können mit uns auch eine Honorar­vereinbarung abschließen. Bei einem ersten Beratungs­gespräch geben wir Ihnen, nachdem wir wissen, worum es geht, eine Einschätzung zu den entstehenden Gebühren.

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