Durchsetzungsstark im Immobilienrecht
Bei Gewerbeimmobilien und Gewerbemietrecht
Was uns im Immobilienrecht auszeichnet
Unsere Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Immobilienrecht. Sei es bei Verträgen im Gewerbemietrecht, bei einem Kaufvertrag, oder bei Problemen rund um Ihre Immobilie, Mietwohnung oder Mietvertrages – wir beraten Sie umfassend und stellen Ihre Interessen in den Mittelpunkt. Kompetenz, klare Kommunikation, und das erfolgreiche Umsetzen individueller rechtlicher Lösungen ist, was uns auszeichnet.
Fachliche Kompetenz im Immobilienrecht
Vertragsgestaltung im Gewerbemietrecht
Im Gewerbemietrecht gelten die Schutzvorschriften der Wohnraummiete nicht. Es herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Vertragsschließenden rechtskundig sind. Jeder Gewerbemietvertrag ist daher individuell. Ein Gewerbemietvertrag kann daher die eine oder andere Partei begünstigen. Sie sollten sich daher in jedem Fall beraten lassen, ob die Vertragsklauseln, das wiedergeben, was Sie wollen. Es ist besser, den Vertrag vor Abschluss überprüfen zu lassen, als teure Überraschungen zu erleben. Gerne erstellen oder überprüfen wir für Sie einen Gewerbemietvertrag.
Kauf und Verkauf einer Wohnung / Haus • Kaufvertragsentwurf
Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung sollte so gestaltet sein, dass Sie nicht von Vertragsklausel überrascht werden, die Sie nicht verstehen oder im schlimmsten Fall auch so nicht wollen. Kaufverträge von Immobilien sind notarielle Verträge, sodass Sie bei Verständnisfragen sich nicht scheuen sollten, den Notar zu fragen, was diese oder jene Formulierung bedeutet. Wenn Sie aber gegenüber dem Vertragspartner eine andere Vereinbarung schließen wollen, als jene, die der Notar vorgegeben hat, bedarf es anwaltlicher Hilfe, weil dann ein Verhandeln mit dem Verkäufer oder Käufer notwendig ist. Wir können gerne das Aushandeln des Vertrags für Sie übernehmen oder aber auch einen eigenen Kaufvertragsentwurf erstellen.
Entwurf und Prüfung eines Mietvertrages
Gewährleistung Eigentumswohnung
Individuelle rechtliche Lösungen
Wir entwickeln kreativ individuelle rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service.
Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.
Beratungsgespräch
Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.
Individuelle Strategie
Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.
Erfolgreiche Umsetzung
Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.
Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein
Weitere Fachgebiete
Familienrecht
Wir entwickeln tragfähige und zukunftsorientierte familienrechtliche Lösungen.
Notarielle Angelegenheiten
Wir beurkunden und beglaubigen Ihre Dokumente.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen.
Erbrecht
Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit diesem sensiblen Thema rechtssicher umgehen können.
Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer strategisch bei Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Wie können wir Ihnen helfen?
Neueste Urteile
BFH entscheidet über Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs für Erhaltungsrücklagen
Vermieten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung, müssen sie an die Hausverwaltung auch Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage zuführt. Bis dato sind diese Zahlungen nicht zum Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten zu berücksichtigen, sondern erst, wenn sie für Instandhaltungen verausgabt worden sind. Ob dies (immer noch) zutreffend ist, muss nun der Bundesfinanzhof (BFH) klären.
Kautionsrückzahlungsanspruch – Aufrechnung mit verjährten Schadenersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadenersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung ist regelmäßig auch möglich, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat.
Anspruch auf denkmalrechtliche Genehmigung für Solarzaun?
Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes hat Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzaunes auf seinem Grundstück. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz.
Keine Entlastung des Verwalters ohne ordnungsmäßigen Vermögensbericht
Hat der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft keinen ordnungsmäßigen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht ein Entlastungsbeschluss nicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Jahresabrechnung mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist nicht ausreichend. So entschied es das Landgericht (LG) Frankfurt/Main.