Erfahren im Erbrecht
Bei Testament, Erbvertrag und mehr
Was uns im Erbrecht auszeichnet
Im Erbrecht geht es ums Erben und Vererben. Im Erbfall geben wir Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Ansprüche. Wir erklären Ihnen z.B. die gesetzliche Erbfolge, was ein Pflichtteil oder ein Pflichtteilergänzungsanspruch ist. Falls Sie Ihre Erbfolge regeln möchten, beraten wir Sie gerne über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Testament oder einen Erbvertrag rechtssicher gestalten. Kompetenz, klare Kommunikation, und das erfolgreiche Umsetzen individueller rechtlicher Lösungen ist, was uns auszeichnet.
Fachliche Kompetenz im Erbrecht
Erstellung und Überprüfung eines Testaments
Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wem man etwas vererben will. Sie haben sich sicher Gedanken gemacht, wie Sie ihr Erbe regeln wollen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten. Gerne überprüfen wir auch ein von Ihnen erstelltes Testament, das Sie auch handschriftlich erstellen können. Das ist bei einem Erbvertrag nicht möglich, denn dieser bedarf der notariellen Form.
Gestaltung eines Erbvertrags
Mit einem Erbvertrag regeln Sie mit Ihrer Ehefrau, Ihrem Ehemann oder auch mit Dritten finanzielle Angelegenheiten für den Erbfall. Ein Erbvertrag ist in erster Linie ein Vertrag, an den sich die Vertragschließenden halten müssen. Es ist daher gut zu überlegen, wie ein solcher Erbvertrag gestaltet werden soll. Im Gegensatz zum Testament, welches auch handschriftlich abgefasst werden kann, bedarf es bei einem Erbvertrag der notariellen Form.
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Erbauseinandersetzung
In der Regel erbt nicht eine Person alleine, sondern mehrere Personen zusammen. Diese Personen bilden dann eine Erbengemeinschaft.
Die Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass und begleicht anfallende Nachlasskosten und Verbindlichkeiten. Weitere Aufgabe der Erbengemeinschaft ist es nach den Wünschen und Vorgaben den Nachlass auseinander zu setzen.
Bei der Erbauseinandersetzung entsteht zwischen den Erben häufig Streit. Wir helfen Ihnen, mit den Miterben erfolgreich zu verhandeln und den Streit zwischen den Erben zu lösen. Eine einvernehmliche Lösung ist immer einer Teilungsversteigerung oder Erbauseinandersetzungsklage vorzuziehen. Solch eine Klage verursacht nämlich hohe Anwalts- und Gerichtskosten, sodass dies immer nur das letzte Mittel sein sollte.
Mit unserer Erfahrung verhandeln wir in Ihrem Interesse bei einer Erbauseinandersetzung. Nutzen Sie unsere Professionalität und Lösungsorientierung..
Beantragung eines Erbscheins
Pflichtteilsansprüche
Wenn Sie gesetzlicher Erbe nach dem Verstorbenen sind, dieser aber durch ein Testament einen anderen als Erbe eingesetzt hat, können Sie Pflichtteilsansprüche gegen den Erben geltend machen. Pflichtteilberechtigte sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ihr Ehegatte aber auch Ihre Eltern.
Die Ausschlagung einer Erbschaft durch Sie, kann zur Folge haben, dass Sie Ihren Pflichtteil geltend machen können. Die Ausschlagung des Erbes kann sinnvoll sein, wenn Sie sonst als Erbe die vom Erblasser verfügte Einschränkungen befolgen müssen, z.B. eine Testamentsvollstreckung. Für den überlebenden Ehegatten gilt, dass er bei Ausschlagung des Erbes, Zugewinn gelten machen kann und daneben seinen Pflichtteil verlangen kann. Dies kann finanziell attraktiver sein, als Erbe zu werden.
Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten, Ihren Pflichtteil gelten zu machen.
Schenkungsvertrag • Übergabevertrag
Sie können jederzeit schon zu Lebzeiten durch einen Schenkungsvertrag an Ihre Erben oder an andere Dritte Vermögen verschenken und Grundstücke übertragen (Übertragungsvertrag). Wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen verschenken, birgt dies das Risiko, dass Ihre Erben, wenn Sie innerhalb der nächsten zehn Jahre nach Schenkung versterben, gegen den Beschenkten Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Sie sollten daher bei einer Schenkung immer auch die Folgen bedenken, die eintreten, wenn Sie versterben. Ebenso sollten Sie sich steuerrechtlich beraten lassen, ob die Schenkung steuerrechtlich Sinn ergibt.
Individuelle rechtliche Lösungen
Wir entwickeln kreativ individuelle rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service.
Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.
Beratungsgespräch
Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.
Individuelle Strategie
Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.
Erfolgreiche Umsetzung
Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.
Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein
Weitere Fachgebiete
Familienrecht
Wir entwickeln tragfähige und zukunftsorientierte familienrechtliche Lösungen.
Notarielle Angelegenheiten
Wir beurkunden und beglaubigen Ihre Dokumente.
Immobilienrecht
Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen Themen rund um Immobilien.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen.
Wie können wir Ihnen helfen?
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Beide Ehegatten müssen testierfähig sein
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Die wichtigsten Fragen zum Erbrecht und: Was kann eine Anwältin für Erbrecht für Sie tun?
Erbrecht kann eine komplexe und herausfordernde Angelegenheit sein, besonders wenn es um Fragen des Erbens geht. Es gibt viele Unsicherheiten und Missverständnisse, und es ist wichtig, die grundlegenden Konzepte und Regeln zu verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Egal, ob Sie selbst erben oder sich in einer erbrechtlichen Angelegenheit befinden, dieser Artikel bietet Ihnen wichtige Informationen und Antworten, um Ihren Weg im Dschungel des Erbrechts zu finden. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.