Advocatae Kanzlei Berlin

Führend im Familienrecht

Bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht

Was uns im Familienrecht auszeichnet

Ihre Interessen stehen bei uns immer im Mittelpunkt. In einem ersten Be­ra­tungs­ge­spräch mit Ihnen machen wir uns ein Bild über Ihre Situation und Ihre Interessen. Dann erarbeiten wir gemeinsam eine Strategie zur Umsetzung Ihrer indi­vi­du­el­len Ziele und erzielen eine erfolgreiche Lösung für Ihr Problem. 

Als Fachanwältinnen für Familienrecht verstehen wir es, Ihre Interessen mit Ver­hand­lungs­ge­schick und Durch­setz­ungs­ver­mögen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen. Selbst­ver­ständ­lich stehen wir wäh­rend des ge­sam­ten Man­dats an Ihrer Seite. Kompetenz, klare Kommunikation und das erfolgreiche Umsetzen individueller und nachhaltiger rechtlicher Lösungen ist, was uns im Familienrecht auszeichnet.

Fachliche Kompetenz im Familienrecht

Trennung

Nach einer Trennung muss man sich neu sortieren und Dinge ordnen. Um einschätzen zu können, wie es mit den gemeinsamen Kindern, mit der Wohnung oder auch finanziell weiter geht, ist es gut sich zeitnah anwaltlich beraten zu lassen.

In einer ersten Beratung können wir mit Ihnen besprechen, worauf Sie achten müssen, wo Sie Hilfe erhalten können und wie Sie Ihre Zukunft gestalten können. Um langfristig Streit zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen.

Scheidung • Scheidungs­folgen­ver­ein­ba­rung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ehepartnern. Sie regelt die Verpflichtungen und Rechte beider Parteien in der Zeit zwischen einer Trennung und der Scheidung. Damit das gefundene Ergebnis wirksam ist, muss die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bringt für Paare einige Vorteile mit sich. Sie sorgt für Planungssicherheit und gewährleistet Rechtssicherheit, wenn es zu Streitigkeiten nach der Trennung kommt. Auch kann eine sie im Einzelfall Kosten sparen, denn häufige Streitpunkte lassen sich durch eine Vereinbarung bei Trennung im Vorhinein vermeiden. Eine spätere Klärung in einem teuren Gerichtsverfahren lässt sich so vermeiden.

Internationales Familienrecht • Internationales Scheid­ungs­recht

Wenn Sie mit einem Ehegatten verheiratet sind, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Sie nicht in Deutschland geheiratet haben, sind Regelungen des internationalen Familienrechts auch für Ihre Ehe zu beachten. Möglicherweise gilt es für Ihre Ehe zu klären, ob die Europäische Güterrechtsverordnung anwendbar ist, wenn es um die Auseinandersetzung von Vermögen und die Ermittlung Ihres Güterstands geht.

Für Ihre Ehescheidung können Sie bei Vorliegen von entsprechenden Voraussetzungen (Brüssel IIb-Verordnung) wählen, wo Sie das Scheidungsverfahren anhängig machen. Davon zu unterscheiden ist, welches Recht für Ihre Scheidung anzuwenden ist. Ein Beispiel: zwei in Berlin wohnende Franzosen können ihre Scheidung in Frankreich beantragen, für die Scheidung wäre aber deutsches Recht von den französischen Gerichten anzuwenden, weil die Franzosen in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 

In Unterhaltsfragen ist die europäische Unterhaltsverordnung zu beachten. Das kann dazu führen, dass die Ehescheidung in Deutschland anhängig ist, weil Sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Das Unterhaltsverfahren hingegen muss an einem anderen Ort in Europa anhängig gemacht werden.

Es ist genau zu ermitteln, was in Ihrem Fall das anwendbare Recht ist und wo dieses am besten durchgesetzt werden kann. Dabei können wir Ihnen gerne helfen und Sie umfassend beraten.

Unterhalt • Ehegattenunterhalt • Kindes­unter­halt

Nach einer Trennung von Ihrem Ehegatten bestehen die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen, die sich aus der Ehe ableiten, weiter. Bei einem Einkommensgefälle ist der Besserverdienende dem anderen Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt grundsätzlich für die Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Ehescheidung.

Ob und in welcher Höhe Sie Unterhalt von Ihrem Partner erhalten können, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben den Einkommensverhältnissen spielt auch eine Rolle, ob der Unterhaltsberechtigte verpflichtet ist, mehr zu arbeiten oder dies aufgrund von Krankheit oder Kinderbetreuung nicht verlangt werden kann.

Beim Unterhalt nach der Ehe sind die Voraussetzungen strenger, unter denen der Unterhaltsberechtigte Unterhalt verlangen kann. Es muss ein Unterhaltsanspruch gegeben sein, weil grundsätzlich nach der Ehe jeder wieder für sich selbst sorgen muss und nicht erwarten kann, dass der geschiedene Ehegatten diesen weiter unterstützt. Nachehelicher Unterhalt kann der Höhe oder der Dauer nach durch die Gerichte befristet werden. Die Unterhaltsansprüche können auch wegfallen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie eine neue dauerhafte Beziehung eingegangen sind und diese schon längere Zeit andauert.

Ein Unterhaltsstreit kann durch eine Regelung in einer Scheidungs­folgen­verein­barung vermieden werden.

Für den Kindesunterhalt gilt, dass sich die Unterhaltsansprüche der Kinder von dem Einkommen der Eltern ableitet. Wie viel Unterhalt Kinder benötigen, ist durch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle weitestgehend geregelt. Schwierig ist zu ermitteln, was ein Elternteil an Einkommen hat und einsetzen muss, damit sich die Unterhaltspflicht aus der Düsseldorfer Tabelle ableiten lässt.

Um die offenen Unterhaltsfragen zu klären, ist in jedem Fall eine anwaltliche Beratung notwendig. Vertrauen Sie unserer Expertise und Professionalität. Wir beraten Sie gerne. 

Wenn Sie mehr über die häufigen Streitpunkte beim Unterhalt und den finanziellen Ansprüchen erfahren möchten, dann klicken Sie hier

Elterliche Sorge • Umgangsrecht

Um die elterliche Sorge gibt es häufig Streit, z.B. ob ein Elternteil an einen anderen Ort verziehen kann. Teil der elterlichen Sorge ist das Aufenthalts­bestimmungs­recht, welches bei Streit um einen Ortswechsel einzuklagen ist. Weitere Teilbereiche der elterlichen Sorge sind u.a. die Gesundheitssorge und die Schulwahl.

Verfahren vor Gericht sind dann zu führen, wenn die Eltern sich auch mithilfe des Jugendamts nicht einigen können. Streitentscheidend für das Gericht ist das Kindeswohl. Wir beraten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kompetent und teilen Ihnen schon im Vorfeld mit, worauf Sie achten müssen.

Ein weiterer häufiger Streitpunkt bei Kindern ist das Umgangsrecht. Gestritten wird dabei zwischen den Eltern über die regelmäßigen Betreuungszeiten der Kinder, den Ferienumgang oder um ein Wechselmodell. Es gilt auch in solchen Verfahren, dass das Gericht nach dem Kindeswohl entscheidet und nicht welches Betreuungsmodell „gerechter“ ist. Wir helfen Ihnen zu verstehen, worauf es bei Gericht ankommt und wie Sie es erreichen, dass Ihr favorisiertes Betreuungsmodell auch gerichtlich gebilligt wird.

Wenn Sie mehr über die häufigen Streitpunkte im Sorge- und Umgangsrecht erfahren und wissen möchten, wie wir Ihnen mit unserer Expertise in diesem Problembereich helfen können, dann klicken Sie hier

Wohnungszuweisung

Die Ehewohnung wird vom Gesetz besonders geschützt. Wenn die Wohnung für alle zu klein wird und Streit darüber besteht, wer die Wohnung in der Trennungszeit nutzen kann, kann ein Gericht die Wohnung einem Ehegatten zuweisen und den anderen zum Auszug zwingen.

Nach der Ehescheidung kann derjenige, der in der Ehewohnung verbleibt, vom Vermieter verlangen, dass das Mietverhältnis nur noch mit ihm fortgesetzt wird und der andere aus dem Mietvertrag entlassen wird. Voraussetzung ist, dass der Ausziehende mit der Umschreibung einverstanden ist und der Verbleibende genügend solvent ist, dass er auch in Zukunft die Miete zahlen kann. Der Vermieter ist nicht berechtigt, aufgrund des Auszugs eines Ehepartners die Miete zu erhöhen.

Eine Wohnungszuweisung kommt auch in Betracht, wenn ein Ehegatte gewalttätig ist. Die Wohnungszuweisung kann dann auch aus dem Gewaltschutzgesetz heraus erfolgen.

Vermögensaus­ein­ander­set­zung

Die Vermögensauseinandersetzung im Familienrecht ist ein wichtiger und oft komplexer Bestandteil von Scheidungsverfahren oder der Auflösung von Lebenspartner­schaften. Man versteht darunter die Verteilung von gemeinsamen Vermögen. Dies beinhaltet auch Immobilien. Ein weiterer Baustein der Auseinander­setzung ist die Berechnung des Zugewinns. In der Regel berechnet man zuerst den Zugewinn und teilt dann unter Berück­sichtigung des Zugewinns die gemeinsam gehörenden Vermögens­bestandteile, wie z.B. Immobilien und Gesellschafts­anteile, untereinander auf.

Wenn Sie mehr über die häufigen Streitpunkte bei der Vermögensauseinandersetzung erfahren und wissen möchten, wie wir Ihnen mit unserer Expertise in diesem Problembereich helfen können, dann klicken Sie hier

Zugewinn • Gütertrennung • Gütergemeinschaft

Wenn man keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt man nach deutschem Recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung kann man ermitteln, was der jeweilige Ehepartner in der Ehezeit (von der Hochzeit an bis zur Einreichung der Scheidung und Zustellung des Scheidungsantrags) an Vermögensplus erwirtschaftet hat. Das ist für jeden Ehepartner getrennt zu ermitteln. Wer den höheren Zugewinn hat, ist dem anderen zum Ausgleich verpflichtet. 

Erbschaften und Schenkungen, die in der Ehezeit angefallen sind, fallen ins Anfangsvermögen und erhöhen dieses, was zu einem geringeren Zugewinn führen kann. Es ist nicht ganz einfach zu ermitteln, wie hoch das Vermögen ist, wenn es um Unternehmensbeteiligungen geht. Bei diesen Bewertungsfragen und weiteren Gestaltungsmöglichkeiten des Zugewinnausgleichs ist anwaltlicher Rat notwendig, um nicht jahrelang vor Gericht zu streiten.

Haben Sie in einem Ehevertrag den Zugewinn teilweise ausgeschlossen (sogenannter modifizierte Zugewinngemeinschaft) ist zu prüfen, ob der Ehevertrag wirksam ist und Sie nicht doch Anspruch auf den ausgeschlossenen Vermögensanteil haben.

Bei internationalen Ehen ist oft eine Gütergemeinschaft der Regelfall. Das Vermögen ist daher als Ganzes zu betrachten und auseinander zu setzen, was erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann.

In jedem Fall sollte aus Kostengründen über den Zugewinn mit dem Ziel des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung verhandelt werden. Wirksame Abreden zum Zugewinn müssen während der Ehe notariell beurkundet werden.

Versorgungsaus­gleich

Wenn Sie sich scheiden lassen, wird vom Gericht der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dies bedeutet, dass Sie alle Anrechte, die Sie oder Ihr Ehepartner bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer betrieblichen oder privaten Rentenversicherung erworben haben, geteilt werden.

Sie haben die Möglichkeit eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich in einer Scheidungs­folgen­verein­barung zu treffen, die für Sie wirtschaftlich vorteilhaft ist und den anderen Ehegatten nicht benachteiligt. Ob es sinnvoll, ist eine Vereinbarung zu treffen, muss gut überlegt sein. Wir beraten Sie dazu gerne umfassend.

Ehevertrag

Wenn Sie bei Beginn Ihrer Ehe einen Ehevertrag abgeschlossen haben und sich nach vielen Ehejahren trennen, ist zu untersuchen, ob die Vereinbarungen im Ehevertrag zum Abschluss des Vertrages wirksam waren. Sind sie das nicht, sind die gesamten Regeln unwirksam und es gilt das Gesetz.

Wenn der Ehevertrag grundsätzlich wirksam ist, kann es aber sein, dass dieser den aktuellen Verhältnissen anzupassen ist. Bei einer Trennung ist es daher immer wichtig, den Ehevertrag prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Überprüfung kann dazu Anlass geben, dass die Verhandlungen zum Zugewinn, Unterhalt und der Vermögensauseinandersetzung anders geführt werden müssen, als man denkt.

Vertrauen Sie auf unsere Professionalität und Kompetenz, wenn Sie einen Ehevertrag abschließen möchten. Wie beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Wünsche am besten umsetzen können.

Wir kennen die erfolgreichen Methoden und Problembereiche​ bei einer Scheidung

Verhandeln

Empfohlene Methode, wenn beide Parteien versuchen, ihre rechtlichen Probleme außergerichtlich zu lösen.

Gerichtliche Auseinander­setzung

Wenn die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien sehr gering oder die andere Partei uneinsichtig ist.

Vermögens­auseinander­setzung

Problembereich mit viel Konflikt­potential, denn es geht um die Ermitt­lung und Auf­teilung des Vermögens.

Unterhalt

Die Höhe der Beträge für den Kindes- und Ehe­gatten­­unter­­halts ist oft ein Streit­punkt. Das Unter­halts­­recht­ ist sehr komplex.

Elternschaft

Uneinigkeit der Parteien hinsichtlich Umgangs­recht und elter­licher Sorge führen häufig zu Konflikten und Rechts­streit.
Beratung und Strategieentwicklung im Familienrecht

Verhandeln

Empfohlene Methode, wenn beide Parteien versuchen, ihre rechtlichen Probleme außergerichtlich zu lösen.

Gerichtliche Auseinander­setzung

Wenn die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien sehr gering oder die andere Partei uneinsichtig ist.

Vermögens­auseinander­setzung

Problembereich mit viel Konflikt­potential, denn es geht um die Ermitt­lung und Auf­teilung des Vermögens.

Unterhalt

Die Höhe der Beträge für den Kindes- und Ehe­gatten­­unter­­halts ist oft ein Streit­punkt. Das Unter­halts­­recht­ ist sehr komplex.

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Wenn die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien sehr gering oder die andere Partei uneinsichtig ist.

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Problembereich mit viel Konflikt­potential, denn es geht um die Ermitt­lung und Auf­teilung des Vermögens.

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Die Höhe der Beträge für den Kindes- und Ehe­gatten­­unter­­halts ist oft ein Streit­punkt. Das Unter­halts­­recht­ ist sehr komplex.

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Wir erklären, wie eine Scheidung abläuft und was es bei dem Scheidungsverfahren zu beachten gibt. Wir beraten Sie kompetent und umfassend und stehen Ihnen in einer persönlich schwierigen Lage mit unserem Fachwissen zur Seite.

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