Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass die Kopie eines Testaments nicht als wirksame letztwillige Verfügung angesehen werden kann, wenn Zweifel an der wirksamen Errichtung des „Original-Testaments“ verbleiben.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau durch Testamentsfälschung im Erbscheinverfahren versucht hatte, sich als Alleinerbin durchzusetzen. Ihre falschen Angaben blieben nicht folgenlos – weder finanziell noch strafrechtlich.
Die Frage, wer bei der Beantragung eines quotenlosen Erbscheins zustimmen muss, ist umstritten. Die zwei bekanntesten obergerichtlichen Entscheidungen hierzu liegen diametral auseinander.
„Wer die Musik bestellt, muss auch bezahlen.“ Auf diese Formel ließe sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringen. Wer den gemeinschaftlichen Erbschein bestellt, muss ihn auch bezahlen.