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Testament zerrissen: Widerruf durch Handlung wirksam

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Testament, das zerrissen wurde, gilt als widerrufen – auch wenn es anschließend im Schließfach aufbewahrt wird. Damit wies das Gericht die Beschwerde eines durch das Testament Begünstigten zurück. Der Widerruf sei durch schlüssige Handlung erfolgt.

23. Juli 2025
Tag
Erbrecht