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Wenn das Testament Zeichen und Adressaufkleber enthält droht Formunwirksamkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt entschieden: Ein handschriftliches Testament ist formunwirksam, wenn der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber benannt werden soll.

19. März 2025
Tag
Erbrecht