Verkehrsrecht: Bei Schlaganfallpatienten muss die Fahrerlaubnis für Lkw entzogen werden
Liegen kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit (Schlaganfall) vor, ist die Fahreignung für die Fahrerlaubnisklassen der zweiten Gruppe („LKW-Führerschein“) ohne Einschränkung zu verneinen.