Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bei Entzug der Fahrerlaubnis

Das Verwaltungsgericht (VG) Saarland gewährte einem nicht geeigneten Fahranfänger eine Gnadenfrist. Der junge Fahranfänger konsumierte während der Probezeit sog. weiche Drogen und Alkohol. Zudem kam zu „sportliches“ Fahren hinzu. Er verstieß innerhalb kurzer Zeit oft gegen die Verkehrsregeln. Folge: Die Fahrerlaubnisbehörde verlor zuerst die Übersicht und dann die Geduld – wurde aber vom VG „ausgebremst“.

Aberkennung einer europäischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet wegen Kokainkonsum

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Rechtmäßigkeit einer Aberkennung des Rechts bestätigt, von einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Danach ist eine Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen, wenn die Ein­nahme sog. harter Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) feststehe. Canna­bis zähle allerdings nicht hierzu.