Aberkennung einer europäischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet wegen Kokainkonsum

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Rechtmäßigkeit einer Aberkennung des Rechts bestätigt, von einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Danach ist eine Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen, wenn die Ein­nahme sog. harter Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) feststehe. Canna­bis zähle allerdings nicht hierzu.

Grenze bedeutender Schaden bei Fahrerlaubnisentzug

Die Fahrerlaubnis bei Unfallflucht wird dann entzogen, wenn ein bedeutender Schaden entstanden ist. Die Rechtssprechung geht seit 2002 von einer Grenze, ab wann ein bedeutender Schaden vorliegt von 1300,-€ aus. Da diese Grenze alt ist, gehen die Instanzgerichte dazu über auch bei höheren Schäden noch nicht von einem bedeutendem Schaden auszugehen.