Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, ist ein ernstes Vergehen im deutschen Verkehrsrecht. Viele Betroffene sind sich der Konsequenzen und rechtlichen Folgen nicht bewusst, insbesondere wenn sie den Unfall nicht bemerkt haben. In diesem Fachbeitrag erfahren Sie, wie ein Anwalt Ihnen bei Fahrerflucht helfen kann, welche Schritte zu unternehmen sind und wie Sie sich bestmöglich verteidigen können.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie beim Einparken, das Nachbarfahrzeug touchiert haben oder wollen nicht warten und heften einen Zettel mit Ihrer Adresse und Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe, weil Sie das Fahrzeug beschädigt haben. Ist Ihnen so etwas schon einmal passiert? Dann kann es leicht dazu kommen, dass Sie Post von der Polizei erhalten. Lassen Sie sich daher kompetent beraten und nehmen anwaltliche Hilfe der Advocatae Kanzlei Berlin in Anspruch.
Eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – ist nicht nur Autofahrern vorbehalten. Auch Fußgänger können sich strafbar machen. Das musste eine 57-jährige Frau vor dem Amtsgericht (AG) München erfahren. Das AG verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro.
Wird auf dem Parkplatz eines Supermarkts ein Pkw durch einen wegrollenden Einkaufs wagen beschädigt, macht sich der Schädiger nicht wegen Unfallflucht strafbar, wenn er sich von der Unfallstelle entfernt, ohne Feststellungen zu ermöglichen. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Dortmund klargestellt.
Die Fahrerlaubnis bei Unfallflucht wird dann entzogen, wenn ein bedeutender Schaden entstanden ist. Die Rechtssprechung geht seit 2002 von einer Grenze, ab wann ein bedeutender Schaden vorliegt von 1300,-€ aus. Da diese Grenze alt ist, gehen die Instanzgerichte dazu über auch bei höheren Schäden noch nicht von einem bedeutendem Schaden auszugehen.
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