Fahrerflucht? Rasche anwaltliche Hilfe ist wichtig!

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie beim Einparken, das Nachbarfahrzeug touchiert haben oder wollen nicht warten und heften einen Zettel mit Ihrer Adresse und Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe, weil Sie das Fahrzeug beschädigt haben. Ist Ihnen so etwas schon einmal passiert? Dann kann es leicht dazu kommen, dass Sie Post von der Polizei erhalten. Lassen Sie sich daher kompetent beraten und nehmen anwaltliche Hilfe der Advocatae Kanzlei Berlin in Anspruch.

Grenze bedeutender Schaden bei Fahrerlaubnisentzug

Die Fahrerlaubnis bei Unfallflucht wird dann entzogen, wenn ein bedeutender Schaden entstanden ist. Die Rechtssprechung geht seit 2002 von einer Grenze, ab wann ein bedeutender Schaden vorliegt von 1300,-€ aus. Da diese Grenze alt ist, gehen die Instanzgerichte dazu über auch bei höheren Schäden noch nicht von einem bedeutendem Schaden auszugehen.