Lamborghini zu Schrott gefahren: Trotzdem kein Schadenersatz. Verjährung!
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden: Ein Autofahrer muss für die Folgen eines von ihm im Oktober 2018 verursachten Unfalls mit einem Lamborghini nicht einstehen. Der Anspruch des Verkäufers, eines Autohauses, war inzwischen verjährt.