Kann sich ein Fußgänger wegen Unfallflucht strafbar machen?
Eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – ist nicht nur Autofahrern vorbehalten. Auch Fußgänger können sich strafbar machen. Das musste eine 57-jährige Frau vor dem Amtsgericht (AG) München erfahren. Das AG verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro.