Wer haftet bei einem Unfall auf einem Parkplatz?

Auf Fahrgassen eines Parkplatzes, die vorrangig der Parkplatzsuche dienen und nicht dem fließenden Verkehr, gilt nicht die Vorfahrtsregel „rechts vor links“! Die Fahrer sind vielmehr verpflichtet, defensiv zu fahren und die Verständigung mit dem anderen Fahrer zu suchen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine hälftige Haftungsquote für die Unfallfolgen auf einem Parkplatz eines Baumarkts ausgesprochen.

Nach dem TÜV-Besuch: Wenn die Motorhaube plötzlich hochklappt…

Was für ein Schreck! Als die beiden Frauen mit dem Auto auf die Stadtautobahn auffuhren, klappte auf einmal die Motorhaube hoch und die Sicht war versperrt. Geistesgegenwärtig konnten die beiden auf den Seitenstreifen fahren. Personenschaden gab es keinen. Aber der Pkw (Renault Clio) hatte einen Totalschaden. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sprach Schadenersatz zu.

Fahrerflucht? Rasche anwaltliche Hilfe ist wichtig!

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie beim Einparken, das Nachbarfahrzeug touchiert haben oder wollen nicht warten und heften einen Zettel mit Ihrer Adresse und Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe, weil Sie das Fahrzeug beschädigt haben. Ist Ihnen so etwas schon einmal passiert? Dann kann es leicht dazu kommen, dass Sie Post von der Polizei erhalten. Lassen Sie sich daher kompetent beraten und nehmen anwaltliche Hilfe der Advocatae Kanzlei Berlin in Anspruch.