Verkehrsrecht: Wegen langen Zeitablaufs kann vom Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeit abgesehen werden
Liegt zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Ahndung der Tat ein längerer Zeitraum, kann es sein, dass ein Fahrverbot wegen des langen Zeitraums entfällt. Das hat das Amtsgericht (AG) Trier nun bestätigt.