Lamborghini kann nicht gutgläubig auf einem Imbiss-Parkplatz gekauft werden
Kann man einen Lamborghini nachts um ein Uhr auf einem Imbiss-Parkplatz erwerben? Oder muss man Zweifel haben, ob es in so einer Situation mit rechten Dingen zugeht? Über einen solchen – nicht alltäglichen – Fall hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden.