Altfahrzeug Umweltprämie: „ein Fahrzeug muss ein Fahrzeug sein“
Ein Fahrzeughersteller lobte eine „Umweltprämie“ aus, die er selbst gewährte und die nichts mit staatlichen Umweltprämien zu tun hatte. Voraussetzung: Im Gegenzug zum Kauf eines Neufahrzeugs musste ein Käufer sein ihm gehörendes Altfahrzeug zur Entsorgung abliefern. Weitere Voraussetzung: Es musste sich bei dem Altfahrzeug um ein „noch rollfähiges Kraftfahrzeug“ handeln. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg musste sich mit einem vermeintlich besonders „cleveren“ Käufer beschäftigen.