Durchsetzungsstark im Immobilienrecht
Bei Gewerbeimmobilien und Gewerbemietrecht
Was uns im Immobilienrecht auszeichnet
Unsere Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Immobilienrecht. Sei es bei Verträgen im Gewerbemietrecht, bei einem Kaufvertrag, oder bei Problemen rund um Ihre Immobilie, Mietwohnung oder Mietvertrages – wir beraten Sie umfassend und stellen Ihre Interessen in den Mittelpunkt. Kompetenz, klare Kommunikation, und das erfolgreiche Umsetzen individueller rechtlicher Lösungen ist, was uns auszeichnet.
Fachliche Kompetenz im Immobilienrecht
Vertragsgestaltung im Gewerbemietrecht
Im Gewerbemietrecht gelten die Schutzvorschriften der Wohnraummiete nicht. Es herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Vertragsschließenden rechtskundig sind. Jeder Gewerbemietvertrag ist daher individuell. Ein Gewerbemietvertrag kann daher die eine oder andere Partei begünstigen. Sie sollten sich daher in jedem Fall beraten lassen, ob die Vertragsklauseln, das wiedergeben, was Sie wollen. Es ist besser, den Vertrag vor Abschluss überprüfen zu lassen, als teure Überraschungen zu erleben. Gerne erstellen oder überprüfen wir für Sie einen Gewerbemietvertrag.
Kauf und Verkauf einer Wohnung / Haus • Kaufvertragsentwurf
Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung sollte so gestaltet sein, dass Sie nicht von Vertragsklausel überrascht werden, die Sie nicht verstehen oder im schlimmsten Fall auch so nicht wollen. Kaufverträge von Immobilien sind notarielle Verträge, sodass Sie bei Verständnisfragen sich nicht scheuen sollten, den Notar zu fragen, was diese oder jene Formulierung bedeutet. Wenn Sie aber gegenüber dem Vertragspartner eine andere Vereinbarung schließen wollen, als jene, die der Notar vorgegeben hat, bedarf es anwaltlicher Hilfe, weil dann ein Verhandeln mit dem Verkäufer oder Käufer notwendig ist. Wir können gerne das Aushandeln des Vertrags für Sie übernehmen oder aber auch einen eigenen Kaufvertragsentwurf erstellen.
Entwurf und Prüfung eines Mietvertrages
Gewährleistung Eigentumswohnung
Individuelle rechtliche Lösungen
Wir entwickeln kreativ individuelle rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service.
Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.
Beratungsgespräch
Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.
Individuelle Strategie
Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.
Erfolgreiche Umsetzung
Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.
Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein
Weitere Fachgebiete
Familienrecht
Wir entwickeln tragfähige und zukunftsorientierte familienrechtliche Lösungen.
Notarielle Angelegenheiten
Wir beurkunden und beglaubigen Ihre Dokumente.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen.
Erbrecht
Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit diesem sensiblen Thema rechtssicher umgehen können.
Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer strategisch bei Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Wie können wir Ihnen helfen?
Neueste Urteile
Gesundheitsgefahr bei Eigenbedarfskündigung muss konkret belegt werden
Das Amtsgericht (AG) Flensburg hat entschieden, dass sich ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung nur dann erfolgreich auf eine besondere Härte wegen gesundheitlicher Risiken berufen kann, wenn er diese nachvollziehbar, konkret und fachärztlich belegt. Eine pauschale Berufung auf bestehende Behinderungen oder Pflegegrade reicht nicht aus.
Immobilienkauf und Statik: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Statikveränderungen
Werden im Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einer aktuellen Entscheidung festgestellt und der Klage eines Ehepaars gerichtet auf die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags stattgegeben.
OLG Celle: Eigenbedarf gegenüber Schwiegermutter kann durchgesetzt werden
Ein Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau verlangen, die Nutzungsverhältnisse an einem gemeinsamen Haus neu zu ordnen. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Celle fest.
Die unwirksame Schönheitsreparaturenklausel – und der Schadensersatz des Vermieters
Anstrich der Wände mit bunten Farben: Mieter bekommt Recht! Geringerer Schadenersatz des Vermieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel. Hat der Vermieter Ersatzansprüche wegen des Zustands der Mietsache bei Rückgabe, muss er sich bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel die Kosten anrechnen lassen, die er mangels eigener Renovierungsarbeiten erspart hat. So hat es das Amtsgericht (AG) Hanau entschieden.