Meldepflicht: Wegfall des Kindergeldes, weil Termin bei der Agentur für Arbeit verpasst?

Mit (rechtskräftigem) Urteil hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz jetzt entschieden, dass ein als arbeitsuchend gemeldetes Kind, das keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht und lediglich seiner allgemeinen Meldepflicht nicht nachkommt, keine Pflichtverletzung begeht, die zum Wegfall des Kindergeldes führt.

Kindergeld im Studium? Neues Urteil des Bundesfinanzhofs

Bundesfinanzhof: Kein Kindergeld für Finanzbeamtin im gehobenen Dienst bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen eines Jurastudiums des Kindes nicht mehr möglich, wenn das Kind nach Abschluss der Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein längerfristiges Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufnimmt, das deutlich über 20 Wochenarbeitsstunden umfasst, und das Studium nur in den danach verbleibenden arbeitsfreien Zeiten durchführt.

Trotz privater Rentenversicherung – Kindergeld für behindertes Kind?

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschied in einem Fall eines behinderten Kindes: Bei der Ermittlung der dem Kind zur Verfügung stehenden Mittel ist nur der steuerpflichtige Ertragsanteil einer privaten Rente zu berücksichtigen. Das FG setzte sich außerdem mit verfahrensrechtlichen Fragen – dem Bekanntgabezeitpunkt bei Einschaltung eines privaten Postdienstleisters und der von der beklagten Familienkasse angewandten Änderungsnorm – auseinander.

Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse ist kostenlos

Kindergeld: Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse ist kostenlos. Leiter der Familienkasse der BA: „Wir können Berechtigten auch weiterhin nur raten, einen Antrag auf Kindergeld immer direkt bei uns zu stellen. Wir garantieren eine rasche, rechtssichere Bearbeitung und auch den Schutz dieser persönlichen Daten.“

Kindergeldanspruch bei deutschem Zweitwohnsitz

Ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Lebensmittelpunkt in Tschechien hat und dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf deutsches (Differenz) Kindergeld, wenn er in Deutschland einen Zweitwohnsitz beigehält. Für den Anspruch auf Kindergeld nach dieser Vorschrift genügt es, dass der Anspruchsberechtigte im Inland einen Wohnsitz hat.