Familienrecht: Prozesskosten bei Umgangsrechtsstreit sind keine außergewöhnliche Belastung
Prozesskosten bei Umgangsrechtsstreit sind keine außergewöhnliche Belastung. Der Bundesfinanzhof bleibt bei seiner restriktiven Linie hinsichtlich des Abzugs von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen.