Das Sorgerecht ist entzogen, das Kind lebt bei einer Pflegeperson – und die Eltern streiten mit dem Jugendamt um jeden Kontakt. Darf das Gericht in einer solchen Situation einen Vergleich billigen, der keine konkrete Umgangsregelung enthält? Und muss dabei der Vater persönlich angehört werden, obwohl sein Umgangsausschluss bereits rechtskräftig ist? Das Oberlandesgericht Rostock hat diese Fragen in einem aktuellen Beschluss klar beantwortet – mit wichtigen Folgen für die Praxis des begleiteten Umgangs und des Kindeswohls.
Ein Vater kämpft vor Gericht um den Umgang mit seiner elfjährigen Tochter. Das Kind lehnt jeden Kontakt seit Jahren ab – aus Angst, mit Panikattacken und typischen Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das OLG Nürnberg hat jetzt in einem aufsehenerregenden Beschluss entschieden: Der Umgangsausschluss ist bis September 2027 anzuordnen. Kein Telefon, kein persönlicher Kontakt – weil der Kindeswille dies gebietet. Eine wegweisende Entscheidung, die Eltern, Anwälte und Familiengerichte aufhorchen lassen muss.
Ein Vater erscheint morgens unangekündigt vor der Schule seines Sohnes. Er klingelt abends unangemeldet an der Wohnungstür der Kindesmutter. Das Kind sagt vor Gericht: Es stört mich, wenn Papa so oft vor der Schule steht. Das Familiengericht ordnet daraufhin nicht nur einen geregelten Umgang an – sondern auch ein ausdrückliches Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten. Darf das sein, und auf welcher Rechtsgrundlage? Das OLG Frankfurt hat diese Frage in einem aktuellen Beschluss eindeutig beantwortet.
Es gibt einige rechtliche Gründe, die zu einem Verbot von Übernachtungen eines Kindes beim Vater oder bei der Mutter führen können, wenn die Ehe geschieden ist. Wir nennen Ihnen 9 mögliche Gründe für ein Verbot von Übernachtungskontakten.
Prozesskosten bei Umgangsrechtsstreit sind keine außergewöhnliche Belastung. Der Bundesfinanzhof bleibt bei seiner restriktiven Linie hinsichtlich des Abzugs von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen.
Gerade wenn die Kindeseltern recht nah beieinander wohnen, muss es besonders gerechtfertigt sein, wenn eine Übernachtung beim umgangsberechtigten Elternteil untersagt werden soll.