Das Sorgerecht ist entzogen, das Kind lebt bei einer Pflegeperson – und die Eltern streiten mit dem Jugendamt um jeden Kontakt. Darf das Gericht in einer solchen Situation einen Vergleich billigen, der keine konkrete Umgangsregelung enthält? Und muss dabei der Vater persönlich angehört werden, obwohl sein Umgangsausschluss bereits rechtskräftig ist? Das Oberlandesgericht Rostock hat diese Fragen in einem aktuellen Beschluss klar beantwortet – mit wichtigen Folgen für die Praxis des begleiteten Umgangs und des Kindeswohls.
Ein Vater kämpft vor Gericht um den Umgang mit seiner elfjährigen Tochter. Das Kind lehnt jeden Kontakt seit Jahren ab – aus Angst, mit Panikattacken und typischen Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das OLG Nürnberg hat jetzt in einem aufsehenerregenden Beschluss entschieden: Der Umgangsausschluss ist bis September 2027 anzuordnen. Kein Telefon, kein persönlicher Kontakt – weil der Kindeswille dies gebietet. Eine wegweisende Entscheidung, die Eltern, Anwälte und Familiengerichte aufhorchen lassen muss.
Ein Vater erscheint morgens unangekündigt vor der Schule seines Sohnes. Er klingelt abends unangemeldet an der Wohnungstür der Kindesmutter. Das Kind sagt vor Gericht: Es stört mich, wenn Papa so oft vor der Schule steht. Das Familiengericht ordnet daraufhin nicht nur einen geregelten Umgang an – sondern auch ein ausdrückliches Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten. Darf das sein, und auf welcher Rechtsgrundlage? Das OLG Frankfurt hat diese Frage in einem aktuellen Beschluss eindeutig beantwortet.
Die Umgangsvereinbarung eines Kindes zu einem Elternteil kann ohne konkrete Anhaltspunkte nicht auf unbewusste Beeinflussung des Kindes durch den anderen Elternteil zurückgeführt werden. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ein bestehendes Kontaktverbot nach Femizid zwischen einem wegen Mordes verurteilten Vater und seinen drei Kindern um weitere dreieinhalb Jahre verlängert. Die Entscheidung stellt den Schutz der Kinder und ihre Traumaverarbeitung in den Mittelpunkt.
Oft weist das Familiengericht einem Elternteil für „reguläre Betreuungszeiten“ einerseits und die Ferienzeiten andererseits bestimmte Tage unter Festlegung konkreter Übergabezeiten zu. Danach ist der Elternteil verpflichtet, die Kinder pünktlich vom Kindergarten, der Schule bzw. am Wohnsitz des anderen Elternteils abzuholen und pünktlich zurückzubringen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Umgangsregelung droht das Gericht dann im Beschluss Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft an. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einen solchen Fall der Zuwiderhandlung Klartext gesprochen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind kann nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertragsstrafenähnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden.
In Familiensachen wird oft besonders heftig gestritten. Gerade in Umgangssachen sind die Eltern häufig nicht bereit, zugunsten des Rechts der Kinder auf Umgang flexibel zu agieren. Folge: Bei Verstößen gegen eine gerichtlich gebilligtes Umgangsregelung darf das Gericht sog. Ordnungsmittel verhängen. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
Umgangsrecht kann es auch für einen Hund geben! Haben die Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, können sie nach einer Trennung verlangen, dass jedem der Ex-Partner eine Art „Umgangsrecht“ mit dem Tier eingeräumt wird. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal jetzt entschieden. Es hat einen Mann nach der Trennung von seinem Partner dazu verurteilt, in eine „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Bundesverfassungsgericht untersagt „Pingpong“ mit den Kindern. Kinder in einem Familienverfahren sollen nicht dauernd ihren Lebensmittelpunkt wechseln. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.