Familienrecht: Einschulungsfeier darf ohne den Vater stattfinden
Ein Recht, an der Einschulungsfeier seines Kindes teilzunehmen, steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zu, wenn beim Aufeinandertreffen beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind zu be fürchten sind. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden.