Nachdem Eheleute mehrere Jahre getrennt lebten, hatte die Frau beantragt, die Ehe zu scheiden und Folgesachen anhängig gemacht. Der Mann hat der Scheidung nicht zugestimmt. Das Amtsgericht (AG) hat die Ehe geschieden und die Folgesachen geregelt. Dabei hat es nur die Frau angehört. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Mannes sowie seine Rechtsbeschwerde blieben erfolglos – sogar beim Bundesgerichtshof (BGH).
Eine in Abwesenheit eines Ehepartners in Afghanistan geschlossene sog.„Handschuh-Ehe“ widerspricht nicht dem „ordre public“ (der öffentlichen Ordnung), wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass für den Willen der Eheschließung selbst eine Stellvertretung vorliegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bestätigte einen Beschluss des Amtsgerichts (AG), dass diese Ehe nicht aufzuheben, auf den Hilfsantrag hin aber zu scheiden ist.
Oft weist das Familiengericht einem Elternteil für „reguläre Betreuungszeiten“ einerseits und die Ferienzeiten andererseits bestimmte Tage unter Festlegung konkreter Übergabezeiten zu. Danach ist der Elternteil verpflichtet, die Kinder pünktlich vom Kindergarten, der Schule bzw. am Wohnsitz des anderen Elternteils abzuholen und pünktlich zurückzubringen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Umgangsregelung droht das Gericht dann im Beschluss Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft an. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einen solchen Fall der Zuwiderhandlung Klartext gesprochen.
Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist oft emotional belastend und rechtlich kompliziert. Einen kompetenten Scheidungsanwalt zu finden, der Ihre Interessen bestmöglich vertritt, ist daher von entscheidender Bedeutung. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den passenden Scheidungsanwalt in Berlin zu finden und was dabei zu beachten ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Frage zur Auslegung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ vorgelegt. Dieser Begriff spielt für viele Scheidungen mit Auslandsbezug eine wichtige Rolle.
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Trennen sich die Eheleute, kann es ein Wohnungszuweisungsverfahren geben. Hier fragt es sich, ob sich dieses auch auf einen Teil der Wohnung beschränken kann. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg nun verneint.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt klargestellt: Eine von einem Standesbeamten des Ursprungsmitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt eine „Entscheidung“ im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung dar. Sie ist damit (auch) in Deutschland anzuerkennen.
Wie gewinnt man ein Scheidungsverfahren vor Gericht? Welche Strategien gibt es, bei einem Scheidungsverfahren erfolgreich zu sein? Wir erklären Ihnen, welche Strategien helfen können, ein Scheidungsverfahren erfolgreich abzuschließen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Notarfachangestellte, Umschüler zur Notarfachangestellten oder eine Auszubildende zur Notarfachangestellten (w/m/d).