Wie läuft eine Scheidung ab?
In diesem Artikel haben wir für Sie kurz zusammengefasst, wie der Ablauf eines Scheidungsverfahrens ist. Eine Scheidung kostet Zeit, Kraft und Geld. In solch einer persönlich schwierigen Lage stehen wir Ihnen gerne mit unserem Fachwissen zur Seite und engagieren uns für Ihre Interessen.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und erklären den Ablauf eines Scheidungsverfahrens
In einem Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen zunächst den Ablauf des Scheidungsverfahrens und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Wir beantworten Ihre Fragen wie z.B. „Wie läuft eine Scheidung ab?“ und zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen und welche Ansprüche Sie haben. So beraten wir Sie, ob und in welcher Höhe Sie Unterhalt bekommen oder zahlen müssen. Wir klären Sie insbesondere auf, ob und welche Ansprüche Sie geltend machen können. Wenn Sie uns beauftragen ein Scheidungsverfahren einzuleiten, benötigen wir einige Dokument und Urkunden. Zum Beispiel Ihre Heiratsurkunde im Original, Kopien der Geburtsurkunden der Kinder und – falls vorhanden – Ihren Ehevertrag. Mit Einreichung des Scheidungsantrags fallen auch Gerichtskosten an.
Eine einverständliche Scheidung gibt es nur mit einer Anwältin, denn eine Online-Scheidung gibt es nicht
Im Rahmen einer einverständlichen Scheidung weisen wir darauf hin, dass nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten sein muss. Voraussetzung dafür ist, wenn der andere keine eigenen Anträge stellen will und der Ehescheidung zustimmt. Eine “Online-Scheidung” gibt es nicht. Geschieden wird die Ehe nur vor Gericht, auch wenn sich die Eheleute einig sind.
Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens beginnt mit einem Scheidungsantrag
Nach Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht wird zunächst ein Aktenzeichen vergeben. Daraufhin stellt das Gericht der anderen Partei diesen Antrag zu mit der Bitte um Stellungnahme.Bei einer einverständlichen Scheidung kann der nicht vertretene Ehegatte dem Gericht dann unter Angabe des Aktenzeichens mitteilen, dass auch er geschieden werden möchte. Auch kann er mitteilen, dass die Angaben in dem Scheidungsantrag richtig sind.
Was passiert beim Scheidungstermin?
Nachdem alle Auskünfte eingeholt worden sind, bestimmt das Gericht einen Termin zur Ehescheidung. Zu diesem Termin müssen beide Parteien erscheinen. Die Rechtsanwältin stellt dann im Rahmen dieser Verhandlung den Antrag auf Scheidung der Ehe. Das Gericht überprüft, ob die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen (Trennung von Tisch und Bett seit mindestens einem Jahr). Das Gericht prüft ebenso, ob beide Parteien die Ehe für gescheitert erachten und diese nicht wieder herstellen wollen.
Bei einer einverständlichen Scheidung dauert der Scheidungstermin regelmäßig weniger als 15 Minuten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ergeht dann ein Scheidungsbeschluss. Dieser regelt auch die Übertragung der Rentenanwartschaften.
Da grundsätzlich bei einer einverständlichen Ehescheidung nur eine Anwältin/Anwalt benötigt wird, können so die Kosten für die zweite anwaltliche Vertretung gespart werden. Die beauftragte Rechtsanwältin vertritt aber nur die Interessen Ihres Mandanten und nicht auch die der nicht vertretenen Partei.
Anwaltliche Beratung bei Unterhaltsansprüchen sinnvoll
Wenn Sie daher nicht sicher sind, ob Sie doch einen Antrag stellen wollen, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten lassen. Klären Sie ab, ob eine anwaltliche Vertretung im Ehescheidungverfahren sinnvoll ist. Wenn Sie Unterhaltsansprüche oder Ansprüche auf Zugewinn geltend machen wollen, benötigen Sie zu Ihrer Vertretung im Scheidungsverfahren auf jeden Fall eine Rechtsanwältin.
Eine Scheidungsfolgevereinbarung dient der außergerichtlichen Einigung
Sie können sich aber auch mithilfe Ihrer Rechtsanwältin außergerichtlich mit Ihren Ehegatten über Ansprüche einigen. Es gibt die Möglichkeit, eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen. Sie muss allerdings notariell beurkundet werden. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können Ansprüche über den Versorgungsausgleich, über den Zugewinn oder Unterhalt u.a. geregelt werden. Diese Urkunde wird dann bei Gericht eingereicht. Dieses Verfahren vermeidet Streit über die geregelten Vereinbarungen. Es ist dann wieder möglich, das Scheidungsverfahren von einer Rechtsanwältin durchführen zu lassen, weil alle streitigen Punkte in der Vereinbarung beurkundet wurden.
Regelungen zum Versorgungsausgleich sind wichtig
Das Gericht übersendet den Parteien bzw. der Rechtsanwältin die Formulare für den Versorgungsausgleich. Die Parteien haben diese ausgefüllt an die Rechtsanwältin bzw. die nicht anwaltlich vertretende Partei direkt an das Gericht zurückzusenden. Das Gericht leitet diese Fragebögen dann an die jeweils zuständigen Rentenversicherungen, Lebensversicherungen etc. weiter. Diese berechnen dann die von den Ehegatten/Ehegattin während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Sobald sämtliche Berechnungen dem Gericht vorliegen, berechnet es, welche Rentenanwartschaften in welcher Höhe auf den anderen Ehegatten übertragen werden oder wann eine Übertragung unterbleibt.
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Verfahrenswert
Das Gericht bestimmt auch den Verfahrenswert. Danach ergeben sich dann die Kosten des Verfahrens für die anwaltliche Vertretung und die Gerichtskosten.
Rechtskraft der Scheidung
Das Gericht verkündet zunächst mündlich in der Verhandlung den Scheidungsbeschluss. Nachfolgend stellt das Gericht den Beschluss den Partien schriftlich zu. Einen Monat nach Zustellung des Beschlusses wird dann der Scheidungsbeschluss rechtskräftig. Nur mit einem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss kann man dann z.B. eine Namensänderung beantragen oder wieder heiraten.
Kompetente anwaltliche Beratung bei einer Scheidung ist wichtig!
„Wie läuft eine Scheidung ab?“, ist eine Frage, die wir oft gestellt bekommen. Wir haben hier in diesem Blog für Sie den Ablauf eines Scheidungsverfahrens kurz zusammengefasst und erklärt, wie eine Scheidung abläuft.
Wie Sie sehen, kostet eine Scheidung Zeit, Kraft und Geld. In solch einer persönlich schwierigen Lage stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise im Familienrecht zur Seite und beraten Sie ausführlich in allen Belangen rund um die komplexen Themen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Kontaktieren Sie jetzt die Advocatae Kanzlei mit den erfahrenen Fachanwältinnen für Familienrecht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin für ein persönliches Gespräch.
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