Ein Mädchen, dessen Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten iden- tisch ist, hat einen Anspruch darauf, seinen Vornamen zu ändern. So sieht es das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen.
Willigt der geschiedene Mann nicht ein, dass seine Tochter den Namen des neuen Ehemanns der Mutter trägt, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen, wenn die sog. Einbenennung „erforderlich“ ist. Eine Kindeswohlgefährdung ist für die Ersetzung nicht erforderlich.