Schmerzensgeld bei Geburtskomplikation

Bei Frühgeburten kann es zu erheblichen medizinischen Komplikationen kommen. Eine enge ärztliche Betreuung ist für das weitere Leben der betroffenen Kinder extrem wichtig. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadenersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen.

Keine taggenaue Berechnung von Schmerzensgeld

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt klargestellt: Maßgebend für die Höhe von Schmer­zensgeld sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden und dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers. Dabei geht es nicht um eine isolierte Schau auf einzelne Umstände des Falls, sondern um eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls. In erster Linie sind Höhe und Maß der entstandenen Lebens­beeinträchtigung zu berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Gesamtbetrachtung ist eine einheitliche Entschädigung für das sich insgesamt darbietende Schadensbild festzusetzen, die sich jedoch nicht streng rechnerisch ermitteln lässt.

Volle Haftung für Radfahrer bei Vorfahrtsverstoß

Eine Radfahrerin, die unter Missachtung der Vorfahrt eines Pkw links abbiegt, muss Schmerzensgeld und Schadensersatz an den Autofahrer zahlen. Der Autofahrer haftet in einem solchen Fall noch nicht einmal für die allgemeine Betriebsgefahr. Das Urteil des OLG Oldenburg ist noch nicht rechtskräftig. Es ist erstaunlich, dass den Autofahrer gar keine Haftung trifft, weil dieser sonst immer als stärkerer Verkehrsteilnehmer zumindest im Rahmen der allgemeinen Betriebsgefahr für 25 -30 % mit haftet.