Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt klargestellt: Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln.
Die spätere Erblasserin errichtete ein notarielles Testament. Die Urkunde unterschrieb sie nur mit dem Anfangsbuchstaben ihres Familiennamens und einer sich daran anschließenden geschlängelten Linie. Dies genügt dem Unterschriftserfordernis des Beurkundungsgesetzes.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich aktuell mit der Frage befasst, wer Erbe ist, wenn nur eines von zwei Originalen eines Testaments vernichtet wird.
Will der Erblasser einem Erben den Pflichtteil entziehen, kann er das nicht mit einem „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel“ begründen. Dieser Entziehungsgrund ist zum 1.1.2010 abgeschafft worden.
Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist. Solange es läuft, ist alles gut - aber wenn es knallt, dann richtig! Diese Aussage gilt in vielen Dingen des Lebens, und so auch für die Ehe. Wenn eine Ehe scheitert, beginnt zwischen den Ehegatten mitunter ein unschöner Rosenkrieg. Wohl dem, der mit einem Ehevertrag vorgesorgt und einvernehmlich die Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt hat.
Die zweiwöchige Überlegungsfrist gem. § 17 Abs.2a BeurkG steht nicht zur Disposition, d.h. Verkäufer und Käufer können nicht auf diese Frist bei der notariellen Beurkundung verzichten. Der Verbraucher soll vor einer sofortigen Beurkundung duch den Notar in den Nachtstunden oder am Wochenende geschützt werden, um nicht überrumpelt zu werden.