Testament und Notar: Ein praktischer Leitfaden Einen letzten Willen zu haben, ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihre Hinterlassenschaften gemäß Ihren Wünschen verteilt werden. Doch wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Testament rechtskräftig ist und keine Zweifel an dessen Gültigkeit aufkommen?
Wenn Leute einen Notar suchen, haben sie häufig Fragen, die sich auf den Prozess, die Kosten und die Rolle des Notars beziehen. Wir beantworten einige der häufigsten Fragen. Unsere Top 10.
Wir klären auf: ist eine notarielle Beurkundung beim Notar ohne Anwesenheit in Deutschland möglich? Erfahren Sie jetzt mehr
In diesem Artikel erklären wir das Berufsbild einer Notarin und geben einen Überblick über die Tätigkeitsgebiete einer Notarin.
Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur wirksam, wenn während des gesamten Errichtungsakts gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die umstrittene Frage entschieden, ob der Pflichtteilsberechtigte vom Erben die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auch verlangen kann, wenn die Vollständigkeit der Angaben in einem notariellen Nachlassverzeichnis an Eides statt versichert werden soll.
Das Landgericht (LG) Heilbronn hat sich in einem Beschluss mit der Argumentation von
Erben befasst, der Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht geschäftsfähig gewesen.
Hin und wieder werden Testamente auf unüblichen Unterlagen angefertigt. Ist dann ein ernsthafter Testierwille gegeben? Das ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. In einem aktuellen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm war dies schwierig.
Der Notar, der ein Nachlassverzeichnis aufnehmen muss, ist regelmäßig auch verpflichtet, selbstständig die aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen zu ermitteln. Ein Verzeichnis, das sich nur auf die Beurkundung von Angaben des Erben beschränkt, erfüllt die Anforderungen nicht. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
„Wer die Musik bestellt, muss auch bezahlen.“ Auf diese Formel ließe sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringen. Wer den gemeinschaftlichen Erbschein bestellt, muss ihn auch bezahlen.