Beurkundung beim Notar ohne Anwesenheit – geht das?

Beurkundung beim Notar ohne Anwesenheit, Beurkundung ohne persönliche Anwesenheit

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Diese Frage hören wir oft: Ist eine notarielle Beurkundung beim Notar ohne Anwesenheit möglich? Wir beantworten diese Frage hier ausführlich.

Warum man in Deutschland persönlich beim Notar erscheinen muss

Kurz gesagt, ist es in Deutschland nur in sehr eingeschränkten Fällen möglich, eine Beurkundung bei einem Notar vornehmen zu lassen, ohne persönlich beim Notar anwesend zu sein. Dies mag im Zeitalter der Digitalisierung und der zunehmenden Online-Dienstleistungen überraschend erscheinen. Doch es gibt gewichtige rechtliche und praktische Gründe, die diese Anforderung rechtfertigen. In diesem Blog-Artikel wollen wir diese Gründe ausführlich beleuchten, die Bedeutung der persönlichen Anwesenheit beim Notar erklären und aufzeigen, warum eine Beurkundung mit Anwesenheit vorteilhaft ist. 

Rechtsrahmen und Funktion des Notars

Der Notar hat im deutschen Rechtssystem eine zentrale und bedeutende Rolle. Er ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und fungiert als unparteiischer Berater und Vermittler bei wichtigen Rechtsgeschäften. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Beurkundung von Rechtsvorgängen, wie beispielsweise Immobilienkäufen, Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsgründungen.

Die persönliche Anwesenheit bei der Beurkundung durch den Notar ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies liegt daran, dass der Notar die Pflicht hat, die Beteiligten umfassend zu belehren und sicherzustellen, dass sie die Tragweite und die Konsequenzen des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts vollständig verstehen. Diese Aufklärung kann nur im persönlichen Gespräch erfolgen, da der Notar auch auf nonverbale Signale achten muss, die auf Unsicherheiten oder Missverständnisse hinweisen könnten.

Schutz der Beteiligten

Ein weiterer Grund für die persönliche Anwesenheit ist der Schutz der Beteiligten vor Betrug und Missbrauch. Der Notar muss die Identität der Beteiligten eindeutig feststellen und sicherstellen, dass sie die Erklärungen aus freiem Willen abgeben. Dies schließt die Überprüfung von Ausweisdokumenten und die persönliche Befragung der Beteiligten ein. Eine digitale oder fernmündliche Identitätsüberprüfung könnte leicht umgangen werden und wäre daher nicht sicher genug, um den hohen Anforderungen des deutschen Rechts gerecht zu werden.

Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten

Durch die persönliche Anwesenheit bei der Beurkundung wird auch das Risiko von späteren Rechtsstreitigkeiten minimiert. Der Notar protokolliert den gesamten Beurkundungsvorgang und kann im Falle eines Streits als neutraler Zeuge auftreten. Da der Notar alle Beteiligten persönlich gesehen und gesprochen hat, kann er genauere und verlässlichere Aussagen machen, als dies bei einer rein schriftlichen oder digitalen Beurkundung der Fall wäre.

Rechtssicherheit und Verbindlichkeit

Die persönliche Beurkundung durch einen Notar erhöht die Rechtssicherheit und Verbindlichkeit des Rechtsgeschäfts. Die notarielle Beurkundung hat in Deutschland eine hohe Beweiskraft und Verbindlichkeit. Dies bedeutet, dass die beurkundeten Erklärungen und Verträge in der Regel nicht mehr einseitig angefochten werden können. Die persönliche Anwesenheit stellt sicher, dass die Beteiligten sich der rechtlichen Tragweite ihrer Erklärungen bewusst sind und diese ohne Zwang oder Täuschung abgegeben haben.

Technische und logistische Herausforderungen

Obwohl die Digitalisierung viele Lebensbereiche erleichtert hat, gibt es nach wie vor technische und logistische Herausforderungen bei der Durchführung notarieller Beurkundungen ohne persönliche Anwesenheit. Die sichere und zuverlässige Übertragung sensibler Daten und Dokumente stellt hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit. Zudem wäre es schwierig, ein digitales System zu entwickeln, das den strengen rechtlichen Anforderungen und der nötigen Sicherheit genügt.

Alternative Lösungen und Ausnahmen

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und alternative Lösungen, die eine gewisse Flexibilität ermöglichen. In bestimmten Fällen kann eine Vollmacht erteilt werden, sodass ein Bevollmächtigter die Beurkundung im Namen des Vollmachtgebers vornimmt. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei speziellen Rechtsgeschäften möglich. Zudem muss die Vollmacht selbst notariell beglaubigt werden, was wiederum die persönliche Anwesenheit beim Notar erfordert.

Ein weiterer Schritt in Richtung Flexibilität ist die Einführung der sogenannten „Online-Beurkundung“ für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie sie im Jahr 2022 im Rahmen des „Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRUG) ermöglicht wurde. Diese ermöglicht es, bestimmte Gründungen von GmbHs und deren Beglaubigungen auch online durchzuführen, jedoch nur unter sehr strengen Sicherheitsvorkehrungen und technischen Standards.

Fazit

Die persönliche Anwesenheit bei der notariellen Beurkundung in Deutschland ist aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten und praktischen Gründen (nahezu) unverzichtbar. Der Notar erfüllt eine wichtige Schutzfunktion, indem er die Beteiligten umfassend belehrt, ihre Identität überprüft und sicherstellt, dass die Erklärungen freiwillig und in vollem Bewusstsein ihrer Tragweite abgegeben werden.

Trotz der fortschreitenden Digitalisierung ist es derzeit – bis auf sehr wenige Rechtsgeschäfte und Ausnahmen wie oben erwähnt – nicht möglich, auf diese persönliche Interaktion zu verzichten, da sie wesentlich zur Rechtssicherheit und Verbindlichkeit notarieller Urkunden beiträgt. Die deutschen Notare spielen somit eine zentrale Rolle in der Gewährleistung eines sicheren und verlässlichen Rechtssystems, das die Interessen und Rechte aller Beteiligten schützt. Auch wenn die Digitalisierung viele Prozesse erleichtert, bleibt die persönliche Anwesenheit beim Notar ein unverzichtbares Element des deutschen Rechtswesens.

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