Schadenersatz: Eigener Gutachter versus Versicherungsgutachter
Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen – sogar, wenn der Schädiger bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hatte. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte entschieden.