Lückenhaftes Gutachten bei einem Reparaturschaden

Ergibt sich aus dem Schadengutachten, dass die Reparaturkosten in der Nähe des Wieder­beschaffungswerts liegen, darf der Geschädigte auf die Richtigkeit vertrauen. Dass der Gutachter dabei einen Achsschaden ohne Vermessung, sondern nur auf der Grundlage einer Probefahrt diagnostiziert hat, mag im Ergebnis bedenklich sein. Der Geschädigte kann eine solche Lückenhaftigkeit des Gutachtens aber nicht erkennen. So entschied es das Land­gericht (LG) Lübeck.