Postmortale Vaterschaftsfeststellung: Erben müssen nicht zahlen
Erben sind nicht am Gerichtsverfahren zu beteiligen, wenn die Vaterschaft eines Verstorbenen festgestellt werden soll. Auf jeden Fall dürfen sie aber nicht mit den Verfahrenskosten belastet werden, sollten sie dennoch beteiligt werden. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig.