WirtschaftsWoche: Kanzlei Advocatae zählt im Rechtsgebiet „Familienrecht“ zu den „Besten Kanzleien 2025“. Außerdem erhält das Advocatae Team die Auszeichnung „Beste Anwälte 2025“.
Das Amtsgericht (AG) Darmstadt hat entschieden: Der Name „Luft Feli“ ist ein nicht-binärer Vorname und darf offiziell eingetragen werden. Der Beschluss betont, dass Individualität und persönliche Identität auch im Namensrecht zu achten sind.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ein bestehendes Kontaktverbot nach Femizid zwischen einem wegen Mordes verurteilten Vater und seinen drei Kindern um weitere dreieinhalb Jahre verlängert. Die Entscheidung stellt den Schutz der Kinder und ihre Traumaverarbeitung in den Mittelpunkt.
Auch in 2025 zeichnet das Magazin STERN die Advocatae Kanzlei wieder für Familienrecht aus. Die Advocatae Kanzlei ist eine der besten Kanzleien für Privatmandanten im Familienrecht.
Ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zeigt, wie sensibel Gerichte bei der Entscheidung über das Sorgerecht trotz Schütteltrauma-Verdacht abwägen müssen. In dem Fall wurde das Sorgerecht den Eltern nach einem mutmaßlichen Schütteltrauma entzogen, später jedoch wiederhergestellt. Der Verfahrensbeistand des Kindes legte Verfassungsbeschwerde ein – erfolglos.
Die Feuerwehr rückte aus, weil auf dem von einem Ehemann bewohnten Grundstück Matratzen mit einer starken Rauchentwicklung angezündet worden waren. Gegen den Kostenbescheid von gut 1.000 Euro wandte der Ehemann ein, seine Frau habe die Matratzen angezündet. Das hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis keinen Erfolg.
Da die Hautfarbe eines Kindes durch das Zusammenwirken mehrerer Gene bestimmt wird, kann allein daraus nicht auf den Vater geschlossen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat daher entschieden: Will der Vater seine Vaterschaft anfechten, beginnt die Frist hierfür nicht bereits mit der Geburt des Kindes.
Die Mutter eines Kindes, das seine Abstammung klären lassen wollte, behauptete, als Escort-Dame Sex mit eineiigen Zwillingen gehabt zu haben. Ein herkömmliches DNA-Gutachten brachte keine zweifelsfreien Erkenntnisse. Zu klären war vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg daher, ob in diesem Zusammenhang eine Sequenzierung des gesamten Genoms zulässig war. Das OLG bejahte dies.
Die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden. Weder der Umstand, dass der Vater nicht bereits auf Basis eines Privatgutachtens zur Anerkennung der Vaterschaft bereit war, noch, dass er nach Angaben der Mutter der einzige Verkehr in der gesetzlichen Empfängniszeit war, rechtfertigen eine alleinige Kostenlast des Vaters. So entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Sie dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen. Das immer noch herangezogene, überkommene Konzept der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (engl. „PAS“) ist nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft und Forschung abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat dies in einer aktuellen Entscheidung nun klargestellt.