Familienrecht: Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Dolmetscherin bei Sorgerechtsverfahren
Das Amtsgericht (AG) Frankfurt a. M. hat entschieden: Eine Dolmetscherin verstößt nicht gegen ihre Berufspflichten, wenn sie neben der reinen Übersetzung auch Einschätzungen und Angaben zum Aussageverhalten macht.