Um optimale Förderung zu erzielen, darf nicht ins Sorgerecht eingegriffen werden

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt (hier: § 1666 BGB): Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, muss das Familiengericht die Maßnahmen treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig jetzt entschieden: § 1666 BGB gebietet es nicht, ein autistisches Kind präventiv unterzubringen.

Bei Kindesrückführung an die Eltern ist ein psychologisches Gutachten erforderlich – Stichwort Kindeswohlgefährdung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat jetzt entschieden: Die Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Her­kunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt, bedarf regelmäßig eines psychologischen Gutachtens. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes gegen eine Kindesrückführung aussprechen. Das OLG hob deshalb einen Beschluss des Amtsgerichts (AG) auf, mit dem u.a. der Antrag der Pflegeeltern auf Anord­nung des Verbleibes des Kindes bei ihnen zurückgewiesen worden war.

Eltern verweigern ihren Kindern den Besuch staatlich anerkannter Schulen – teilweiser Sorgerechtsentzug

Eltern kann das Sorgerecht für ihre Kinder teilweise für den Bereich schulischer Angele­genheiten entzogen werden, wenn sie sich der Beschulung ihrer Kinder auf einer staatlich anerkannten Schule beharrlich verweigern und für ihre Kinder deshalb die Gefahr besteht, weder das erforderliche Wissen noch die erforderlichen Sozialkompetenzen erlernen zu können. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.

Aufsichtspflicht verletzt? Haften die Eltern, wenn ein dreijähriges Kind von Pferd getreten wird?

Beim Besuch eines Reitturniers müssen Eltern ihr drei Jahre altes Kleinkind so beaufsich­tigen, dass es nicht aus dem Blick gelassen wird und ggf. sofort an die Hand genommen werden kann. Erst ab einem Alter von vier Jahren gibt es einen Freiraum, wobei aber eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen für erforderlich gehalten wird. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall.

Elterliche Sorge bei streitenden Eltern

Die gemeinsame Sorge erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern in den wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und hat sich am Kindeswohl auszurichten. Wenn sich die Eltern fortwährend über die das Kind betreffenden Angelegenheiten streiten, kann dies zu Belastungen führen, die mit dem Wohl des Kindes nicht vereinbar sind. So kann es liegen, wenn es zu derben Beleidigungen des Vaters gegenüber der Mutter kommt, die Eltern einander nicht ohne Auseinandersetzungen begegnen können und dies dem Kind nicht verborgen bleibt.