MPU nur bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, die die Aufforderung rechtfertigen, ein medizinisch psychologischen Gutachten beizubringen, liegen nur vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei vom äußeren Geschehensablauf her eigenständigen Lebenssachverhalten je eine oder mehrere solche Zuwiderhandlungen begangen hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

Wann sind Kiezblocks zulässig?

Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen dürfen nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin einem Eilantrag stattgegeben, der sich u.a. gegen die Sperrung einer Straße mittels Sperrpfosten, der Einrichtung eines sog. „Kiezblocks“, auf einer Straße in Berlin-Pankow gewandt hatte.

Versicherungsnehmer muss bei Gutachtenauftrag auf Vorschäden hinweisen

Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer bei der Regulierung eines Kasko-Schadens auf ihm bekannte Vorschäden des versicherten Fahrzeugs hinweisen. Diese Obliegenheit besteht auch, wenn der Versicherungsnehmer selbst davon ausgeht, dass ein vollständig fachgerecht reparierter Vorschaden vorliegt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschieden.