Anwaltlicher Schwerpunkt Verkehrsrecht

Mit Fachwissen und Erfahrung helfen wir Ihnen bei Bußgeld und Unfall

Mit klarer Kommunikation, Fachwissen und Erfahrung im Verkehrsrecht

Wir stehen auf Ihrer Seite

Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht gibt Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Schadensersatzansprüche beim Verkehrsunfall. Sie erarbeitet mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch gemeinsam eine Strategie zur Umsetzung Ihrer Ziele im Bußgeldverfahren. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz stehen wir während des gesamten Mandats an Ihrer Seite. Wir setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen außergerichtlich und gerichtlich durch.

Unsere Kompetenz im Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht geht es im Zivilrecht um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Strafrecht reichen die Themen von Bußgeld und Führerscheinentzug bis hin zum Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht.

Im Verkehrsrecht beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.

Persönlicher Service für Ihre individuelle Lösung im Verkehrsrecht

Unsere Arbeitsweise

Mit unserem Know-how gestalten wir kreativ rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung, und Kompetenz vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service. Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie. 

01

Beratungsgespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

02

Entwicklen einer individuellen Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

03

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Unsere Erfahrung - auf Ihrer Seite

Der Schlüssel zum Erfolg im Verkehrsrecht

Umfassende Herangehensweise in einem zivilrechtlichen Verfahren

Wir beraten Sie bei einem Verkehrsunfall umfassend über alle möglichen Schadensersatzansprüche, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall für Ihren PKW,  für Ihr Motorrad oder Ihr Fahrrad. Schadensersatz bezieht sich nicht nur auf die Reparatur Ihres Autos und Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen. Wichtig ist nicht nur die Regulierung des Schadens am Fahrzeug, sondern auch die Erfassung, welche Ansprüche darüber hinaus bestehen.

Entwicklung einer wirksamen Verteidigungsstrategie in einem Strafverfahren

Mit dem nötigen Fachwissen entwickeln wir in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. In einem Bußgeldverfahren versuchen wir schon frühzeitig einen Bußgeldbescheid und Punkte im Fahrerlaubnisregister zu verhindern. In einem gerichtlichen Verfahren sind wir an Ihrer Seite, um die Strafe abzuwenden oder abzumildern.

Wir lösen Ihr Problem

Geht es um einen Verkehrsunfall, um Schadensersatz, oder um ein Bußgeld? Oder droht Ihnen gar ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Dann sprechen Sie mit uns. Wir sind auf Ihrer Seite und setzen uns engagiert für Sie ein.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

Aktuelle Blog-Beiträge zum Verkehrsrecht

Wann sind Kiezblocks zulässig?

Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen dürfen nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin einem Eilantrag stattgegeben, der sich u.a. gegen die Sperrung einer Straße mittels Sperrpfosten, der Einrichtung eines sog. „Kiezblocks“, auf einer Straße in Berlin-Pankow gewandt hatte.

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Versicherungsnehmer muss bei Gutachtenauftrag auf Vorschäden hinweisen

Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer bei der Regulierung eines Kasko-Schadens auf ihm bekannte Vorschäden des versicherten Fahrzeugs hinweisen. Diese Obliegenheit besteht auch, wenn der Versicherungsnehmer selbst davon ausgeht, dass ein vollständig fachgerecht reparierter Vorschaden vorliegt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschieden.

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Haftung bei Unfall mit E-Bike an einer Baustelle

Im Streit um Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes mit einem E-Bike an einer Baustelle wies das Amtsgericht (AG) München die Klage einer Münchnerin auf Zahlung von 1.172,70 Euro sowie 2.000 Euro Schmerzensgeld gegen eine Baufirma und deren Haftpflichtversicherung ab.

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