Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Testament, das zerrissen wurde, gilt als widerrufen – auch wenn es anschließend im Schließfach aufbewahrt wird. Damit wies das Gericht die Beschwerde eines durch das Testament Begünstigten zurück. Der Widerruf sei durch schlüssige Handlung erfolgt.
Das Amtsgericht (AG) Darmstadt hat entschieden: Der Name „Luft Feli“ ist ein nicht-binärer Vorname und darf offiziell eingetragen werden. Der Beschluss betont, dass Individualität und persönliche Identität auch im Namensrecht zu achten sind.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ein bestehendes Kontaktverbot nach Femizid zwischen einem wegen Mordes verurteilten Vater und seinen drei Kindern um weitere dreieinhalb Jahre verlängert. Die Entscheidung stellt den Schutz der Kinder und ihre Traumaverarbeitung in den Mittelpunkt.
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Rechtsstaat im Fokus – SWR Podcast: Im Gespräch: Rechtsanwältin Ulrike Silbermann über die Frage, welche Rolle die Anwaltschaft im Kampf gegen den Extremismus spielt – und wie bedroht Anwälte selbst sind.
Auch in 2025 zeichnet das Magazin STERN die Advocatae Kanzlei wieder für Familienrecht aus. Die Advocatae Kanzlei ist eine der besten Kanzleien für Privatmandanten im Familienrecht.
Eine Frau muslimischen Glaubens ist vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit einer Klage gescheitert, mit der sie eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier erstreiten wollte.
Das Amtsgericht (AG) Flensburg hat entschieden, dass sich ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung nur dann erfolgreich auf eine besondere Härte wegen gesundheitlicher Risiken berufen kann, wenn er diese nachvollziehbar, konkret und fachärztlich belegt. Eine pauschale Berufung auf bestehende Behinderungen oder Pflegegrade reicht nicht aus.
Der professionelle Einsatz eines vollautomatischen Wanddruckers stellt kein zulassungspflichtiges Maler- und Lackiererhandwerk dar. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Wer seinem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig eine Zielvorgabe für die variable Vergütung macht, verletzt seine arbeitsvertragliche Pflicht – mit Schadenersatzfolgen. Das betrifft insbesondere Führungskräfte mit leistungsabhängigem Gehaltsbestandteil.