Blog

Aktuelle Urteile und Rechtsnews

Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH&Co. KG

Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraumverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs Ihrer Gesellschaft kündigen.
Allerdings darf nach Rechtsprechung des BGH eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – anders als eine Kapitalgesellschaft – grundsätzlich wegen Eigenbedarfs eines Ihrer Gesellschafter kündigen.

26. Mai 2012
Tag
Immobilienrecht
not clickable

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Notarfachangestellte, Umschüler zur Notarfachangestellten oder eine Auszubildende zur Notarfachangestellten (w/m/d).

Jetzt mehr erfahren…