Parkplatzunfälle sind ein regelrechter Dauerbrenner in der Rechtsprechung. Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Hamburg fügt den reichhaltigen Varianten eine neue hinzu.
Dass eine wesentlich zu hohe Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht immer mit Fahrverbot geahndet wird, hat das Amtsgericht (AG) St. Ingbert entschieden, denn es gibt Anforderungen an die Positionierung der Messstelle.
Sollen in einem Abstand von nur 2 bis 3 Metern zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Personen und fremde Sachen nicht beschädigt werden. Da der anwesende Busfahrer nicht über die Absicht der Mäharbeiten informiert worden war, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main der Inhaberin eines durch Steinschlag beschädigten Busses Schadenersatz zugesprochen.
Unterlässt der Verkäufer den Hinweis auf die Reimporteigenschaft eines Fahrzeugs, täuscht er den Käufer nicht arglistig. Ausnahme: Der Käufer hat ausdrücklich danach gefragt. So entschied es jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Bemerkenswert: Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf.
Wo endet die Geschwindigkeitsbegrenzung
bei auf der Straße montierten Bodenwellen? Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.
Vollkasko ist auch für Grillhähnchen-Verkaufswagen zuständig! Zahlt Ihre Kfz-Versicherung nicht? Das sollten Sie dazu wissen.
Rechtfertigen 18 Kilometer am Tag zu Pandemiebeginn einen Mietwagen? Ja, sagt das Amtsgericht Braunschweig.
Am 9.11.2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er beinhaltet zum Teil deutlich höhere Geldbußen als bisher. Hier ein Auszug der wichtigsten Änderungen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist zu weiteren Ermittlungen nicht verpflichtet, wenn der Fahrzeughalter bei seiner Anhörung zu einer beabsichtigten Fahrtenbuchauflage nur vage Anga ben zu einem in Frage kommenden großen Personenkreis macht und es deshalb an hinrei chend konkreten Beweisanzeichen fehlt, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden.
Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer sogenannten Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit („Rennmodus“) befahren, erhöht das die Betriebsgefahr. Folge: Die Betriebsgefahr tritt bei einem Unfall nicht zurück. Dies gilt, selbst wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. Hierauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hingewiesen.