Eine Radfahrerin, die unter Missachtung der Vorfahrt eines Pkw links abbiegt, muss Schmerzensgeld und Schadensersatz an den Autofahrer zahlen. Der Autofahrer haftet in einem solchen Fall noch nicht einmal für die allgemeine Betriebsgefahr. Das Urteil des OLG Oldenburg ist noch nicht rechtskräftig. Es ist erstaunlich, dass den Autofahrer gar keine Haftung trifft, weil dieser sonst immer als stärkerer Verkehrsteilnehmer zumindest im Rahmen der allgemeinen Betriebsgefahr für 25 -30 % mit haftet.
Für den Unterhalt ist bei der Berechnung zugunsten des Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Neue Sätze gelten zum 1.1.2015.
Bei Veruteilung wegen eines innerhalb geschlossener Ortschaften begangenen „einfachen“ Rotlichtverstoß sind im Bußgeldurteil Ausführungen zur Dauer der Gelbphase, der vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit sowie seines Abstandes zur Ampel regelmäßig entbehrlich, weil grds. von einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einer Gelbphase von 3 Sekunden ausgegangen werden kann, was eine gefahrlose Bremsung vor der Ampel ermöglicht, bevor diese von Gelb auf Rot umschaltet. Dies gilt umso mehr, wenn der Betroffene, wie im vorliegenden Fall bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsverstößen aufgefallen ist.
Ausbildungsunterhalt besteht nur, wenn die Ausbildung zügig und planvoll betrieben wird. Dies ist nur der Fall, wenn nicht mehr als 20 Stunden nebenher gearbeitet wird. Ansonsten fehlt es an einer planvoll betriebenen Ausbildung.
Der BGH hat eine weitere Schönheitsreparaturklausel für unwirksam erachtet und gleichzeitig seine bisherige Rechtsprechung geändert.
Eine Unterhaltsabfindung, die an die Stelle laufender Unterhaltszahlungen tritt, kann nicht als ein im Rahmen des § 120 Abs. 4 i.v.m. § 115 Abs 3 ZPO nachträglich für Prozesskosten einzusetzenden Vermögen angesehen werden. Der vereinbarte Abfindungsbetrag ist vielmehr in monatliche Unterhaltsleistungen umzurechnen.
Ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Lebensmittelpunkt in Tschechien hat und dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf deutsches (Differenz) Kindergeld, wenn er in Deutschland einen Zweitwohnsitz beigehält. Für den Anspruch auf Kindergeld nach dieser Vorschrift genügt es, dass der Anspruchsberechtigte im Inland einen Wohnsitz hat.
Die gemeinsame Sorge erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern in den wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und hat sich am Kindeswohl auszurichten. Wenn sich die Eltern fortwährend über die das Kind betreffenden Angelegenheiten streiten, kann dies zu Belastungen führen, die mit dem Wohl des Kindes nicht vereinbar sind. So kann es liegen, wenn es zu derben Beleidigungen des Vaters gegenüber der Mutter kommt, die Eltern einander nicht ohne Auseinandersetzungen begegnen können und dies dem Kind nicht verborgen bleibt.
Wenn ein alkoholisierter Fahrer infolge des Alkoholkonsums einen Fahrfehler begeht, wodurch er entweder infolge zu hoher Geschwindigkeit oder mangelnder Reaktionsfähigkeit und nach rechts von der Fahrbahn ab kommt, ist das grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit kann es zu einer Leistungskürzung in der Vollkaskoversicherung von 70 % kommen. „Don`t drink and drive“ gilt damit auch in der Kaskoversicherung!
Die zweiwöchige Überlegungsfrist gem. § 17 Abs.2a BeurkG steht nicht zur Disposition, d.h. Verkäufer und Käufer können nicht auf diese Frist bei der notariellen Beurkundung verzichten. Der Verbraucher soll vor einer sofortigen Beurkundung durch den Notar in den Nachtstunden oder am Wochenende geschützt werden, um nicht überrumpelt zu werden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Notarfachangestellte, Umschüler zur Notarfachangestellten oder eine Auszubildende zur Notarfachangestellten (w/m/d).