Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis hat entschieden: Die Fahrerlaubnisbehörde darf im Einzelfall auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier: § 3 FeV) die Untersagung aussprechen, mit erlaubnisfreien Fahrzeugen – dazu zählen etwa Fahrräder und E-Scooter – am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Auswirkungen des Cannabisgenusses auf die Entziehung der Fahrerlaubnis haben sich nach neuem Recht geändert. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg in einem Eilverfahren berücksichtigt.
Mehrere Gerichte haben sich aktuell mit Themen rund um die Entziehung der Fahrerlaubnis beschäftigt.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden. Damit sind zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte vorläufig wieder berechtigt, mit solchen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen.
Am 1.4.24 sind das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Diese enthielten auch Änderungen zur Fahrerlaubnisverordnung (FEV). Betroffen waren vor allem die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum. Die Änderungen zielen darauf ab, die (neue) Rechtslage zu präzisieren und gleichzeitig auf die (Teil)Legalisierung zu reagieren. Es liegt nun eine erste Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum nach neuem Recht vor.
Angetrunken mit E-Scooter unterwegs? Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat klargestellt: Die Fahrt mit einem E-Scooter im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit führt regelmäßig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat im Rahmen eines Berufungsverfahrens über die Frage entschieden, ob bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.
Die Fahrerlaubnis ist auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen, wenn die zu diesem Punktestand führenden Verkehrsverstöße bereits vor Ermahnung und Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers begangen wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und lehnte einen Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab.
Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden: Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es den Fahrerlaubnisbehörden nicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, z.B. Fahrräder oder E-Scooter, zu verhängen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Saarland gewährte einem nicht geeigneten Fahranfänger eine Gnadenfrist. Der junge Fahranfänger konsumierte während der Probezeit sog. weiche Drogen und Alkohol. Zudem kam zu „sportliches“ Fahren hinzu. Er verstieß innerhalb kurzer Zeit oft gegen die Verkehrsregeln. Folge: Die Fahrerlaubnisbehörde verlor zuerst die Übersicht und dann die Geduld – wurde aber vom VG „ausgebremst“.
Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat einen Eilantrag gegen eine Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines angeforderten fachärztlichen Gutachtens über die Fahreignung abgelehnt.
Beweisverwertungsverbot bei anonymer Anzeige wegen Drogenkonsum? Nein! Eine Fahrerlaubnis kann auch aufgrund einer anonymen Anzeige entzogen werden. Das machte das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus deutlich. Es lehnte den Eilantrag eines Autofahrers gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis ab.
Bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) entfällt die Fahreignung nach der Fahrerlaubnisordnung. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein.
Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Rechtmäßigkeit einer Aberkennung des Rechts bestätigt, von einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Danach ist eine Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen, wenn die Einnahme sog. harter Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) feststehe. Cannabis zähle allerdings nicht hierzu.
Das VG Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden: Der Entzug der Fahrerlaubnis begründet auch dann keine unzumutbare Härte, wenn der Betroffene wegen der CoronaPandemie besonders auf das Führen eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist.
Liegen kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit (Schlaganfall) vor, ist die Fahreignung für die Fahrerlaubnisklassen der zweiten Gruppe („LKW-Führerschein“) ohne Einschränkung zu verneinen.
Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können.
Kann ein an Epilepsie erkrankter Inhaber einer Fahrerlaubnis nicht darlegen, dass er über einen Mindestzeitraum anfallsfrei gewesen ist, ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Die Fahrerlaubnis bei Unfallflucht wird dann entzogen, wenn ein bedeutender Schaden entstanden ist. Die Rechtssprechung geht seit 2002 von einer Grenze, ab wann ein bedeutender Schaden vorliegt von 1300,-€ aus. Da diese Grenze alt ist, gehen die Instanzgerichte dazu über auch bei höheren Schäden noch nicht von einem bedeutendem Schaden auszugehen.