Gerade wenn die Kindeseltern recht nah beieinander wohnen, muss es besonders gerechtfertigt sein, wenn eine Übernachtung beim umgangsberechtigten Elternteil untersagt werden soll.
Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien verbessern. Das Bundeskabinett hat sowohl den Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als auch den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen.
Grundsätzlich können zwar von GmbH-Gesellschaftern nur Angaben über die Höhe der Ausschüttung verlangt werden, da diese allein eine unterhaltsrechtliche Einnahme darstellt. Anders liegt die Sachlage allerdings, wenn es sich bei dem Gesellschafter um einen sogenannten beherrschenden Gesellschafter handelt.
Die Masernimpfung in Schulen und Kitas wird künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen gebilligt.
Wechselmodell kann im Umgangsverfahren angeordnet werden Der BGH hat in einem Beschluss vom 1.2.2017, Az.
Im Jahr 2013 wurde die gerade eingeführte Praxis, dass Prozesskosten für eine Scheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar waren ein Ende gefunden, weil die Finanzverwaltung mittels eines Nichtanwendungsbeschlusses eingegriffen hatte. Das Finanzgericht Münster sieht trotz der Verwaltungsvorschriften Raum für eine Absetzbarkeit der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung und hat dies so im vorliegenden Fall entschieden. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte der Entscheidung folgen.
Das OLG Karlsruhe führt in seiner Entscheidung aus, dass rechtsystematisch ein Wechselmodell eine Regelung im Sorgerecht darstellt und nicht dem Umgangsrecht zu zuordnen ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat sich nicht auf einen Umgang bis zum Wechselmodell oder darüber hinaus einlassen muss.
Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich die Zahlung eines unbefristeten Ehegattenunterhalts vereinbart, kann sich der Unterhaltspflichtige nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch eine spätere Änderung der Rechtslage, im vorliegenden Fall Änderung der Rechtssprechung zur Bedeutung der Ehedauer, berufen, wenn die Parteien in der Ausgangsvereinbarung auf das Recht zur Abänderung des Vergleiches ausdrücklich verzichtet haben.
Für den Unterhalt ist bei der Berechnung zugunsten des Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Neue Sätze gelten zum 1.1.2015.
Ausbildungsunterhalt besteht nur, wenn die Ausbildung zügig und planvoll betrieben wird. Dies ist nur der Fall, wenn nicht mehr als 20 Stunden nebenher gearbeitet wird. Ansonsten fehlt es an einer planvoll betriebenen Ausbildung.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Notarfachangestellte, Umschüler zur Notarfachangestellten oder eine Auszubildende zur Notarfachangestellten (w/m/d).