Notarielle Angelegenheiten

Unsere Notarin ist verpflichtet, die Interessen aller Vertragsparteien zu wahren und ausgewogene Urkunden zu erstellen

Aufgaben­gebiete

Suchen Sie für Ihre notarielle Angelegenheit, z.B. für eine Beurkundung, eine Notarin in Berlin? Unsere Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler ist Trägerin eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der Rechtspflege. Sie nimmt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vor. Dabei ist Sie verpflichtet, die Interessen aller Vertragsparteien zu wahren und ausgewogene Urkunden zu erstellen. Im Immobilienrecht beraten wie Sie bei Grundstücksübertragungen und beurkunden Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch beim Entwurf Ihres Testaments oder Erbvertrags, denn Erbrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Auch wenn es um Erbscheinsanträge geht, helfen wir Ihnen gerne weiter. Im Familienrecht beraten wir Sie zum Beispiel bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch der Entwurf von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehört zu unseren Aufgabengebieten. Ausserdem unterstützt Sie unsere Notarin bei allen notariellen Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts. Dazu gehören beispielsweise die Gründung von GmbHs oder die Verschmelzung von Gesellschaften. Wir bieten Ihnen ebenso eine kompetente Beratung bei der Beurkundung von Satzungsänderungen sowie der Anmeldung zum Handelsregister im Falle des Geschäftsführerwechsels. Und natürlich bieten wir unseren Mandanten stets zeitnah und flexibel Besprechungstermine an.

Im notariellen Bereich sind wir in folgenden Gebieten für Sie tätig

Terminwunsch?

Benötigen Sie einen Termin bei einer Notarin in Berlin? Wir erstellen für Sie in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg schnell und umfassend Beglaubigungen und Beurkundungen Ihrer Rechtsgeschäfte

Aktuelles im Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht

Aktuelle Blog-Beiträge

Ehegattentestament: Voraussetzungen einer Pflichtteilsstrafklausel

Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

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Was bewirkt der Widerruf des Widerrufs eines Testaments?

Welche Rechtsfolgen hat der Widerruf eines Widerrufstestaments? Und ist trotz späteren Verlöbnisses oder einer Eheschließung auf die Einsetzung des Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft durch Testament das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 2077 BGB) anzuwenden, wenn ein Widerruf des Einsetzungstestaments während der Ehe wiederum widerrufen wird? Mit diesen Fragen hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig im Rahmen einer Beschwerde im Erbscheinsverfahren befasst.

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Kann ein Mörder erben?

Ein rechtskräftig verurteilter Mörder ist erbunwürdig.Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat über die Berufung eines strafgerichtlich rechtskräftig verurteilten Mörders in einem Verfahren wegen Erbunwürdigkeit entschieden.

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Ein durch Testament eingesetzter Erbe trägt Risiken

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat jetzt in einem Verfahren entschieden: Ein im Testament bedachter Erbe musste alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben, weil die Erblasserin – gemäß Feststellung im Nachhinein – nicht testierfähig war.

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