Notarielle Angelegenheiten

Unsere Notarin ist verpflichtet, die Interessen aller Vertragsparteien zu wahren und ausgewogene Urkunden zu erstellen

Aufgaben­gebiete

Suchen Sie für Ihre notarielle Angelegenheit, z.B. für eine Beurkundung, eine Notarin in Berlin? Unsere Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler ist Trägerin eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der Rechtspflege. Sie nimmt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vor. Dabei ist Sie verpflichtet, die Interessen aller Vertragsparteien zu wahren und ausgewogene Urkunden zu erstellen. Im Immobilienrecht beraten wie Sie bei Grundstücksübertragungen und beurkunden Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch beim Entwurf Ihres Testaments oder Erbvertrags, denn Erbrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Auch wenn es um Erbscheinsanträge geht, helfen wir Ihnen gerne weiter. Im Familienrecht beraten wir Sie zum Beispiel bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch der Entwurf von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehört zu unseren Aufgabengebieten. Ausserdem unterstützt Sie unsere Notarin bei allen notariellen Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts. Dazu gehören beispielsweise die Gründung von GmbHs oder die Verschmelzung von Gesellschaften. Wir bieten Ihnen ebenso eine kompetente Beratung bei der Beurkundung von Satzungsänderungen sowie der Anmeldung zum Handelsregister im Falle des Geschäftsführerwechsels. Und natürlich bieten wir unseren Mandanten stets zeitnah und flexibel Besprechungstermine an.

Im notariellen Bereich sind wir in folgenden Gebieten für Sie tätig

Terminwunsch?

Benötigen Sie einen Termin bei einer Notarin in Berlin? Wir erstellen für Sie in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg schnell und umfassend Beglaubigungen und Beurkundungen Ihrer Rechtsgeschäfte

Aktuelles im Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht

Aktuelle Blog-Beiträge

Gericht stellt hohe Anforderungen an Entziehung des Pflichtteils

Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erb­lasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwinden. Insbesondere kann eine körperliche Auseinandersetzung nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Rechtsstreit entschieden.

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Eröffnung des Ehegatten-Testaments auch Kindern gegenüber?

Nach dem Tod eines der Ehegatten kündigte das Nachlassgericht an, das gemeinschaftliche Testament seinem gesamten Inhalt nach auch den Kindern gegenüber zu eröffnen. Dagegen wehrte sich der überlebende Ehegatte mit dem Argument, dass die Bekanntgabe der Verfü­gungen, die die gemeinsamen Kinder aktuell nicht beträfen, seinem Geheimhaltungsinteres­se zuwiderlaufen würde. Dem hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuellen Beschluss aber entschieden widersprochen.

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