Was darf der Erblasser im Hinblick auf Auflagen im Testament regeln?
Der Spielraum des Erblassers für Auflagen ist sehr groß. Sie dürfen – an objektiven Kriterien gemessen – sinnfrei, sogar unsinnig sein, ohne dass dies allein zu einer Unwirksamkeit führt. Der Erblasser kann sich grundsätzlich also bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit Auflagen ausdenken.