Familienrecht: Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch ist rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat die Revision einer Ärztin verworfen, die auf ihrer Website nicht nur darüber informiert hatte, dass Schwangerschaftsabbrüche durch geführt würden, sondern auch ausführliche Informationen über das „Wie“ veröffentlicht hatte. Damit könne sie sich nicht auf eine an sich mögliche Ausnahme von der Strafbarkeit berufen.