Das Verwaltungsgericht (VG) Weimar hat eine Zweitwohnungssteuersatzung betreffend getrennt lebende Ehepaare für nichtig gehalten.
Die Klägerin hat den Beklagten wegen dessen Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger in einem Familienverfahren in Anspruch genommen. Das Landgericht (LG) Saarbrücken wies die Klage ab.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss einer Frau Witwenrente zahlen, obwohl sie nur kurz verheiratet war. So hat es das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald entschieden.
Einer schwangeren Frau steht höheres Elterngeld nur zu, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist, nicht aber, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. So entschied es das Bundessozialgericht (BSG).
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass die Kopie eines Testaments nicht als wirksame letztwillige Verfügung angesehen werden kann, wenn Zweifel an der wirksamen Errichtung des „Original-Testaments“ verbleiben.
Das Oberlandesgericht (OLG) OLG Frankfurt a. M. hat entschieden: Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen des Vaters gegen die Mutter können die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter rechtfertigen.
Die Familienkasse muss das Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen. So entschied es das Finanzgericht (FG) Köln.
Ein syrisches Scharia-Gericht hatte festgestellt, dass eine Ehe geschlossen worden war. Dies ist, so das Berliner Kammergericht (KG), auch in Deutschland anzuerkennen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen sich Eltern gegen die Verpflichtung gewandt hatten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre beiden Kinder die Schule besuchen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat eine Ortsgemeinde – die Antragsgegnerin – im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einem Kindergartenkind – dem Antragsteller – vorläufig den Weiterbesuch einer Kindertagesstätte zu gestatten.