Wechselmodell kann im Umgangsverfahren angeordnet werden

Wechselmodell - Umgangsverfahren Der BGH hat in einem Beschluss vom 1.2.2017, Az. XII ZB 601/15 erstmalig anerkannt, dass eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, vom Gesetz nicht ausgeschlossen wird (Leitsatz). Voraussetzung ist Kommunikation Voraussetzung für eine solche Regelung ist eine bestehende Kommunikations- und Koopersationsfähigkeit der Eltern. Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im…

Wechselmodell und Umgangsrecht

Das OLG Karlsruhe führt in seiner Entscheidung aus, dass rechtsystematisch ein Wechselmodell eine Regelung im Sorgerecht darstellt und nicht dem Umgangsrecht zu zuordnen ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat sich nicht auf einen Umgang bis zum Wechselmodell oder darüber hinaus einlassen muss.