Wechselmodell kann im Umgangsverfahren angeordnet werden
Wechselmodell - Umgangsverfahren Der BGH hat in einem Beschluss vom 1.2.2017, Az. XII ZB 601/15 erstmalig anerkannt, dass eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, vom Gesetz nicht ausgeschlossen wird (Leitsatz). Voraussetzung ist Kommunikation Voraussetzung für eine solche Regelung ist eine bestehende Kommunikations- und Koopersationsfähigkeit der Eltern. Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im…