Eine Fahrtenbuchauflage kommt für den Fahrzeughalter nur in Betracht, wenn es nach einem Verkehrsverstoß unmöglich oder unzumutbar ist, den Täter festzustellen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in zwei Entscheidungen dazu Stellung genommen, wann die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass ein Fahrtenbuch angeordnet werden darf.
Auch Reparaturverzögerungen führen in Verkehrssachen oft zu Rechtsstreitigkeiten. In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht (AG) Wesel festgestellt: Das Risiko einer Verzögerung der Reparatur aufseiten der Werkstatt trägt der Schädiger.
Ein Autofahrer darf sich nicht darauf verlassen, dass ein verkehrswidrig auf seiner Fahrbahn zwecks Wenden querstehendes Fahrzeug rechtzeitig weiterfährt, sondern muss eine Kollision ggf. durch vollständiges Anhalten seines Fahrzeugs verhindern. So sieht es das Landgericht (LG) Hanau.
Ein mobiles Verkehrsschild kracht auf ein Auto. Wenn das Schild sicher aufgestellt war, gibt es keinen Schadenersatz, sagt das Landgericht (LG) Lübeck.
Wenn der Geschädigte in ländlicher Gegend ohne ausgeprägten öffentlichen Nahverkehr lebt und im Homeoffice, aber mit Rufbereitschaft arbeitet, ist auch ein Kilometerverbrauch von durchschnittlich 12,5 Kilometern pro Tag ausreichend, um die Mietwagenkosten als erforderlich anzusehen. So sieht es das Amtsgericht (AG) Nördlingen.
Fällt ein Fahrschulwagen unfallbedingt aus, darf die Fahrschule einen typgleichen Ersatzwagen anmieten. Es ist nicht zumutbar, auf ein anderes Modell auszuweichen. So sieht es das Amtsgericht (AG) München.
Neuwertentschädigungsfälle auf der Grundlage „Nicht älter als ein Monat, nicht mehr als 1.000 km Laufleistung und erheblicher Schaden“ sind selten. Noch seltener sind sie bei einem Motorrad. Nun hat das Amtsgericht (AG) Leipzig in einem solchen Fall die begehrte Neuwertentschädigung zugesprochen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden: Ein Autofahrer muss für die Folgen eines von ihm im Oktober 2018 verursachten Unfalls mit einem Lamborghini nicht einstehen. Der Anspruch des Verkäufers, eines Autohauses, war inzwischen verjährt.
Wer mit seinem Fahrzeug rückwärtsfährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera allein darf man sich nicht verlassen. So hat es nun das Landgericht (LG) Lübeck entschieden.
Die Fahrerlaubnis ist auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen, wenn die zu diesem Punktestand führenden Verkehrsverstöße bereits vor Ermahnung und Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers begangen wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und lehnte einen Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab.