Mitunter kommt es zu „interessanten“ Erklärungsversuchen, um sich einem Bußgeld zu entziehen. Das Amtsgericht (AG) Frankfurt a. M. hat entschieden: Es handelt sich um eine bloße Schutzbehauptung, wenn ein Verkehrsteilnehmer angibt, er habe statt eines Handys lediglich eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen.
Das Landgericht (LG) München I hat nach dem Unfall zwischen einem Pkw und einem Hund den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung verurteilt, Schadensersatz von rund 20.000 Euro zu zahlen.
Auch wenn der Geschädigte nach dem Unfall mit Totalschaden keinen anderen Pkw kauft, muss der Versicherer die Mietwagenkosten erstatten, soweit er den Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug sinnvoll erklären kann. Es kann nicht daraus geschlossen werden, dass ein Nutzungswille fehlt, entschied jetzt das Amtsgericht (AG) Bochum.
Die Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobiltelefons während der Fahrt kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die temporären Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet müssen vorerst nicht zurückgebaut werden. Damit hat es auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4.9.2020 aufgehoben, dessen Vollziehung bereits im Oktober 2020 vorläufig ausgesetzt worden war.
Mit dem Berechnungsansatz von Hinterbliebenengeld nach einem Verkehrsunfalltod hat sich das Oberlandesgericht Koblenz befasst. Es stellt klar: Hinterbliebenengeld ist kein Ausgleich für den Verlust eines Lebens, sondern eine Entschädigung für die Trauer und das seelische Leid, den dieser auslöst.
Das VG Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden: Der Entzug der Fahrerlaubnis begründet auch dann keine unzumutbare Härte, wenn der Betroffene wegen der CoronaPandemie besonders auf das Führen eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist.
Die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen gebrauchten Pkw wegen arglistiger Täuschung des Käufers hatte vor dem Landgericht Coburg überwiegend Erfolg. Nur für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer musste der Kläger Abzüge hinnehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte waren. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen.
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eine An und Abmeldung und eine Zulassung des als Ersatz erworbenen Fahrzeugs selbst vorzunehmen. Er darf sich hierzu einer Drittfirma bedienen. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Aschaffenburg entschieden.