Adelstitel ist durch Berichtigung im Geburtenregister nicht immer wiederzuerlangen
Ein Nachfahre einer Adelsfamilie, die ihren Titel „Freiherr“ infolge der Französischen Revolution und der Besetzung der linksrheinischen Gebiete verloren hatte, kann diesen nicht im Rahmen der Berichtigung seines Geburtenregisters zurückerlangen, wenn bereits die Unrichtigkeit des zuvor eingetragenen Familiennamens des Vaters nicht hinreichend sicher festgestellt werden kann. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken.