Heutzutage gibt es immer mehr „Patchwork“ Familien. In manchen Fällen stellt sich dann die Frage, ob die Adoption eines Kindes durch den neuen Lebenspartner des einen Elternteils in Frage kommt. Hierzu hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg kürzlich in einem interessanten Fall entschieden.
Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB II) sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies gilt auch, wenn Grund für die fehlende Hilfebedürftigkeit die mangelnde Erwerbsfähigkeit der Eltern ist. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) nun entschieden.
Mit (rechtskräftigem) Urteil hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz jetzt entschieden, dass ein als arbeitsuchend gemeldetes Kind, das keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht und lediglich seiner allgemeinen Meldepflicht nicht nachkommt, keine Pflichtverletzung begeht, die zum Wegfall des Kindergeldes führt.
Bundesfinanzhof: Kein Kindergeld für Finanzbeamtin im gehobenen Dienst bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen eines Jurastudiums des Kindes nicht mehr möglich, wenn das Kind nach Abschluss der Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein längerfristiges Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufnimmt, das deutlich über 20 Wochenarbeitsstunden umfasst, und das Studium nur in den danach verbleibenden arbeitsfreien Zeiten durchführt.
Die zum 1. Januar 2023 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle wurde vom Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht. Mit unserem kostenlosen Unterhaltsrechner können Sie selber den Unterhalt berechnen.
Nach dem Grundsatz „Verträge sind zu halten“ muss der Ehemann nach der Scheidung der Ehefrau eine vereinbarte „Abendgabe“ zahlen, also ein Geschenk als Dank für die „erstmalige Hingabe“. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden.
Zeugen die Partner einer homosexuellen, nicht ehelichen Beziehung aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses mittels künstlicher Befruchtung Kinder, bestimmt sich das Umgangsrecht des nicht rechtlichen Elternteils nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1685 BGB). So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden und erläutert, welche Konsequenzen das hat.
Ein Neugeborenes hat bereits ab seiner Geburt Ansprüche auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen jetzt in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden.
Eine Kindeswohlgefährdung kommt in Betracht, wenn Eltern – erst wegen der Corona-Maßnahmen, dann wegen einer bevorzugten häuslichen Beschulung – den Schulbesuch ihres
Kindes verweigern. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe klargestellt.
Die Schulpflicht kann notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Zu dieser Entscheidung ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) im Rahmen eines Eilverfahrens gekommen.