Grundsätzlich können zwar von GmbH-Gesellschaftern nur Angaben über die Höhe der Ausschüttung verlangt werden, da diese allein eine unterhaltsrechtliche Einnahme darstellt. Anders liegt die Sachlage allerdings, wenn es sich bei dem Gesellschafter um einen sogenannten beherrschenden Gesellschafter handelt.
Ist die Erbschaft überschuldet, kann dies eine verkehrswesentliche Eigenschaft sein, die zur Anfechtung berechtigen kann. Das gilt allerdings nur, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses beruht, also bezüglich des Bestands an Aktiva oder Passiva.
Die Masernimpfung in Schulen und Kitas wird künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen gebilligt.
Wer ein Testament verfasst, sollte dies eindeutig formulieren. Denn nach der Erfahrung gibt es mit der Auslegung von Testamenten immer wieder Schwierigkeiten.
Wechselmodell kann im Umgangsverfahren angeordnet werden Der BGH hat in einem Beschluss vom 1.2.2017, Az.
Wer als Motorradfahrer eine vor der Ampel stehende Kolonne überholt und mit dem Gegenverkehr auf der Gegenfahrbahn zusammen stößt, haftet zu einem Drittel, auch wenn der Unfallgegner aus einer Grundstückseinfahrt kommt.
Die Nutzung des Mobiltelefons durch den Fahrer als Navigationsgerät oder zur Internetabfrage ist Benutzung im Sinne des § 23 Abs 1a StVO, wenn das Telefon in der Hand gehalten wird. Damit ist die Nutzung strafbar.
Bei einem Unfall im Ausland kann der Geschädigte in Deutschland an seinem Wohnort klagen. Nach europäischen Recht ist aber das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Unfall passiert ist. Dies gilt sowohl für die Haftung dem Grunde nach, als auch für die Schadensersatzansprüche im Einzelnen.
Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Vermieter wegen Hausschwamm mehrfach Zugang zur Wohnung der Mieter benötigte. Während die Mieter anfangs noch Zugang gewährten, um Notmaßnahmen durchführen zu lassen, verweigerten diese die zukünftigen Instandsetzungsmaßnahmen und verwehrten den Zugang zur Mietwohnung. Der Vermieter kündigte mehrfach fristlos, weil die Mieter die Mithilfe verweigerten.
Im Jahr 2013 wurde die gerade eingeführte Praxis, dass Prozesskosten für eine Scheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar waren ein Ende gefunden, weil die Finanzverwaltung mittels eines Nichtanwendungsbeschlusses eingegriffen hatte. Das Finanzgericht Münster sieht trotz der Verwaltungsvorschriften Raum für eine Absetzbarkeit der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung und hat dies so im vorliegenden Fall entschieden. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte der Entscheidung folgen.